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Abmahnung vermeiden: AGB und Widerrufsbelehrung müssen dem Verbraucher übermittelt werden

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Immer wieder stellen mir Onlinehändler unter anderem diese Fragen:

  • Muss ich dem Verbraucher nach Vertragsschluss meine kompletten AGB schicken, oder reicht die Widerrufsbelehrung aus?
    Ja, nur die Widerrufsbelehrung reicht nicht!
     
  • Genügt ein Link z.B. in einer Mail, wo der Verbraucher die AGB einsehen kann, oder muss man die AGB als Datei bzw. ausgeschrieben in der Mail beifügen?
    Nein, ein Link reicht nicht. Als Datei oder ausgeschrieben geht beides.
     
  • Kann man die AGB auch ausgedruckt der Warensendung beilegen?
    Ja,
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