Es liegt mir eine Abmahnung von Herrn Knut Harders, vertreten durch die Rechtsanwälte Kampe Wilcken Wiedemann, Großflecken 11, 24534 Neumünster vom 18.05.2015 vor. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie kein Vorhalten eines Impressums und die Verwendung einer nicht zulässigen Widerrufsbelehrung. Das vorliegende Abmahnschreiben ist sehr umfangreich und umfasst 9 Seiten nebst 5 Seiten Anlagen (Vollmacht, vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Kostenrechnung, Beschluss LG Kiel vom 12.06.2013 zu Az.: 17 O 221/13).
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