Eine einstweilige Verfügung ist teuer. Das Landgericht Münster hatte in einem Verfügungsverfahren den Streitwert mit 15.000 EUR beziffert. In Zahlen bedeutet dies:
- 439,50 EUR Gerichtskosten
- 865,00 EUR netto inkl. 20 EUR Auslagenpauschale Rechtsanwaltskosten (1,3 Verfahrensgebühr)
- 442,50 EUR netto inkl. 20 EUR Auslagenpauschale außergerichtliche Kosten des Abmahnschreibens (1,3 Geschäftsgebühr)
1.747 EUR Kosten, nur weil man auf die Abmahnung nicht fristgerecht reagiert hat. Am besten ist es natürlich, erst gar nicht Gefahr zu laufen, abgemahnt zu werden. Bei mir erhalten Sie Abmahnschutz … Lesen Sie hier weiter