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Abmahnung Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular

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Ich habe heute den Onlineauftritt eines Shopbetreibers abgesichert, der bei eBay und Amazon handelt und auch einen eigenen Onlineshop hat. Auch dieser Verkäufer hatte in seinem Muster-Widerrufsformular eine Telefonnummer genannt. Es dürfte jedem auf Anhieb einleuchten, dass es nicht möglich ist, das Muster-Widerrufsformular telefonisch zurückzusenden, oder sehen Sie das anders?

 

Natürlich gehört daher auch in das Muster-Widerrufsformular KEINE Telefonnummer hinein! So könnte Ihr Muster-Widerrufsformular lauten, jedoch ohne die Angabe einer Telefonnummer:

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

 

Max Müller
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

 

Telefon: 0123 – 11111
Telefax: 0123 – 99999
E-Mail: max@mustermann.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

 

folgenden Waren (*)     ………………………………………………………………………………

 

bestellt am (*)                 ………………………………………………………………………………

 

erhalten am (*)      …………………………………………………………………………….…

 

Name des/der Verbraucher(s) ……..……………………………………………………………….

 

Anschrift des/der Verbraucher(s) ………………………………………………………………….

 

Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s)

 

 

______________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

 

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste Abmahner dies zum Gegenstand einer Abmahnung macht. In einer Abmahnung könnte es dann künftig heißen:

 

Die Angabe der Telefonnummer im Muster-Widerrufsfromular stellt ein wettbewerbswidriges Verhalten dar.

 

Die Angabe einer Telefonnummer im Muster-Widerrufsfromular verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB. Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf das Muster-Widerrufsfromular grundsätzlich keine anderen, als die in § 355 BGB vorgesehenen Erklärungen enthalten.

 

Danach schließt die Regelung zwar nicht schlechthin jeglichen Zusatz zur Belehrung aus. Ihrem Zweck entsprechend sind jedoch nur solche Ergänzungen zulässig, die den Inhalt der Widerrufsbelehrung verdeutlichen. Hierzu zählen solche Erklärungen nicht, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken.

 

Ihre Erklärung birgt die Gefahr in sich, dass der Verbraucher den Inhalt des Muster-Widerrufsfromulars irrtümlich so versteht, als könne er dieses Formular auch telefonisch übermitteln. Die Angabe der Telefonnummer im Muster-Widerrufsfromular ist daher geeignet, den Leser von dem zutreffenden Inhalt der Widerrufsbelehrung abzulenken. Der darin liegende Verstoß gegen § 355 BGB stellt zugleich eine Verletzung des § 1 UWG dar, da § 355 BGB als verbraucherschützende Norm eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion aufweist.

Riskieren Sie keine teure Abmahnung!

 

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Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 


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