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Abmahnung Curt Maria Medical GmbH durch CBH Rechtsanwälte

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Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 17.12.2020 hat die Curt Maria Medical GmbH, vertreten durch die CBH Rechtsanwälte (Standort Hamburg), eine Abmahnung gegenüber einem eBay-Verkäufer ausgesprochen. Es geht um den Verkauf von Gesichtsmasken.

 

Bei der Curt Maria Medical GmbH handelt es sich nach Angaben der CBH Rechtsanwälte um ein Unternehmen, welches sich auf die Herstellung und den Vertrieb medizinischer Produkte, insbesondere Gesichtsmasken, spezialisiert habe. Weitergehende Informationen könnten der Homepage unter www.curtmaria.de entnommen werden. Der Abgemahnte bewerbe und vertreibe Gesichtsmasken und stünde daher im Wettbewerb zum Abmahner gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

 

Angebot von Gesichtsmasken bei eBay

Es sei der Curt Maria Medical GmbH aufgefallen, dass der Abgemahnte über seinen eBay-Shop Gesichtsmasken bewerbe und vertreibe, welche als FFP2-Atemschutzmasken bezeichnet würden. Die angebotenen Masken sollen nach Angaben des Abgemahnten mehrfach waschbar sein. FFP2 Masken würden aber partikelfiltrierende Halbmasken darstellen, welche einer Testung, Zertifizierung und CE-Kennzeichnung der zuständigen Behörden unterliegen, dies nach der Norm DIN EN 149:2009-08. Derartige Masken seien nicht für
ein wiederholtes Waschen geeignet, heißt es in der Abmahnung.

 

schlichte Stoffmasken – FFP2 Masken

Die vom abgemahnten eBay-Händler angebotenen Gesichtsmasken würden schlichte Stoffmasken darstellen, welche in die Kategorie der sogenannten Community-Masken fallen und keiner Zertifizierung und CE-Kennzeichnung nach der oben genannten DIN-Norm unterliegen würden. Vielmehr handle es sich um gewöhnliche Schutzmasken. Diese Masken würden aber die erhöhten Schutzwerte nach den FFP2-Standards gerade nicht gewährleisten.

 

Das eBay-Angebot stelle daher eine irreführende Werbung im Sinne des §5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 4 UWG dar, da der Verkehr annehmen würde, er könne eine hochwertige, behördlich geprüfte sowie zertifizierte und insbesondere sichere Gesichtsmaske erwerben, was aber nicht der Fall sei.

 

Der Abmahner fordert den eBay-Händler dazu auf, die geschilderte irreführende Wettbewerbshandlung über seinen eBay-Shop unverzüglich einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens 23. Dezember 2020 rechtsverbindlich abzugeben.

 

Der Abgemahnte könne sich des der Abmahnung beigefügten Entwurfs bedienen, heißt es. Eine Vorabsendung per Telefax oder Email sei ausreichend, sofern das Original unverzüglich nachgesandt werde. Schließlich wird von den CBH Rechtsanwälten noch darauf hingewiesen, dass sie im Falle des ungenutzten Fristablaufs ihrem Auftraggeber die Einleitung gerichtlicher Schritte empfehlen werden.

 

Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die vorformulierte Unterlassungserklärung lautet:

 

XXX, verpflichtet sich gegenüber der Curt Maria Medical GmbH (Anschrift),

 

1. es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der Curt Maria Medical GmbH festzusetzenden und im Streitfall“ vom zuständigen Landgericht zu überprüfenden, angemessenen Vertragsstrafe zu unterlassen, zu Zwecken des Wettbewerbs innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Gesichtsmasken mit dem Zusatz „FFP2“ zu bewerben und/oder anzubieten und/oder zu vertreiben, wenn diese Masken nicht nach der Norm DIN EN 149:2009-08 zertifiziert sind und Stoffmasken der Kategorie der sogenannten Community-Masken darstellen, wie geschehen in der Anlage;

 

2. ihr die Kosten der Inanspruchnahme der CBH Rechtsanwälte (Anschrift), nach einem Gegenstandswert ‚von € 25.000,00 zzgl, Umsatzsteuer (Forderungsbetrag: € 1.211,50) zu ersetzen.

 

Nicht SO unterschreiben!

Es soll die Zuständigkeit der Landgerichte begründet werden (erst ab 5.001 Euro zuständig)! Sollten Sie gegen diese Unterlassungserklärung verstoßen, dann wäre aufgrund dieser Formulierung eine Vertragsstrafe von mindestens 5.001 EUR fällig. Also Vorsicht!

 

Sind die Kosten von 1.211,50 Euro berechtigt?

Meiner Ansicht nach nein!

 

Ausweislich Ziffer 2 der vorformulierten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, 1.211,50 EUR zu bezahlen. Dieser Anspruch besteht meiner Rechtsauffassung nach nicht, weil diese Abmahnung nicht die Voraussetzungen des § 13 Absatz 2 UWG erfüllt. Nach dieser Vorschrift muss in der Abmahnung klar und verständlich angegeben werden, ob und in welcher Höhe ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht wird und wie sich dieser berechnet. Diese Abmahnung enthält dazu aber gar keine Angaben.

 

Curt Maria Medical GmbH muss Kosten tragen

Abmahnkosten kann der Abmahner meiner Meinung nach für diese Abmahnung wegen des formalen Fehlers nicht geltend machen. Vielmehr kann der Abgemahnte wegen diesem formalen Fehler vom Abmahner Ersatz seiner Abmahnkosten für die Rechtsverteidigung erstattet verlangen. Dieser Kostenerstattungsanspruch des Abgemahnten ist auf die Höhe begrenzt, den der Abmahner an Abmahnkosten verlangt. Der Abgemahnte eBay Verkäufer kann daher von seinem Abmahner meiner Ansicht nach maximal 1.211,50 EUR erstattet verlangen.

 

Wer beim Abmahnen nicht aufpasst, für den kann es schnell teuer werden.

Abmahner: Curt Maria Medical GmbH

Vertreter des Abmahners: CBH Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung: Angebot von Gesichtsmasken bei eBay

Stand: 12/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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