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Handeln Sie! Unterlassungserklärung IDO Verband kündigen, Geld zurückfordern!

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Abzocke, Rechtsmissbrauch, Geldmacherei

Das höre und lese ich immer wieder von Abmahnopfern, wenn es um IDO Abmahnungen geht. Wehren Sie sich gegen den Abmahnverein! Kündigen Sie eine abgegebene Unterlassungserklärung, fordern Sie Schadensersatz vom IDO wegen Rechtsmissbrauch, leisten Sie keine Zahlungen mehr an den Verein, verklagen Sie den IDO vor dem Landgericht Köln!

 

Erfahren Sie die Details in diesem Beitrag.

 

Unterlassungserklärung kündigen

Viele Händler wurden in der Vergangenheit vom Abmahnverein IDO abgemahnt. Sie ebenfalls? Haben Sie dem IDO Verband gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben?

 

Kündigen Sie eine dem IDO gegenüber abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen Rechtsmissbrauchs. Mehrere Gerichte haben dem IDO inzwischen Rechtsmissbrauch attestiert. Die ergangenen Urteile habe ich unter nachfolgendem Link detailliert dargestellt: Urteile zum Rechtsmissbrauch im Fall IDO Verband

 

Eine eigentlich lebenslang gültige Unterlassungserklärung wäre im Falle von Rechtsmissbrauch hinfällig, wenn man diese entsprechend kündigt.

 

Fordern Sie Schadensersatz vom IDO

Liegt Rechtsmissbrauch vor, dann müsste Ihnen der IDO auch alle gezahlten Abmahnkosten, sowie die Kosten ihrer eigenen Rechtsverteidigung erstatten. Auch gezahlte Vertragsstrafen könnten gegebenenfalls zurückgefordert werden. Eventuell könnte man auch ergangene einstweilige Verfügungen jetzt wieder aufheben lassen. Kosten aus Gerichtsverfahren müsste der IDO erstatten und zwar alles, d.h. sämtliche Kosten die Ihnen entstanden sind (Kosten für die Anwälte des IDO, Kosten Ihres eigenen Rechtsanwalts und natürlich auch etwaige Gerichtskosten).

 

Keine Zahlungen an IDO leisten

Ich rate aufgrund der vorliegenden Entscheidungen von der Zahlung der vom IDO geforderten Abmahnkosten ab. Auch Ratenzahlungen z.B. für Vertragsstrafen sollten nicht ungeprüft einfach weiter bezahlt werden. Ohne vorherige anwaltliche Prüfung sollte kein Cent an den IDO bezahlt werden. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie gern auf.

 

Kosten der IDO Abmahnungen

Der IDO hat für seine Abmahnungen 232,05 EUR gefordert.

 

 

Im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 wurde aufgrund der Mehrwertsteuersenkung „nur“ 226,20 EUR vom IDO eingefordert.

 

 

Wehren Sie sich gegen den IDO

Wäre ich vom IDO abgemahnt worden, dann würde ich jetzt als erstes die Unterlassungserklärung kündigen und den Verein auffordern, die gezahlten Abmahnkosten, sowie etwaige Kosten der eigenen Rechtsverteidigung zu erstatten. Dabei helfe ich Ihnen gern.

 

IDO vor Landgericht Köln verklagen

Der IDO Verband hat seinen Sitz in Leverkusen. Zuständig ist somit das Landgericht Köln. Auch bei einem Streitwert von nur 232,05 EUR bzw. 226,20 EUR ist das Land- und nicht etwas das Amtsgericht zuständig, weil es um die Erstattung von Abmahnkosten geht, die aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung entstanden sind. Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wäre das zuständige Gericht für eine Klage gegen den IDO.

 

Erfolg oder Niederlage? – Kostenrisiko

Hätte eine Klage Erfolg? Wie sind die Chancen des IDO im OLG Bezirk Köln? Ist das Gericht eher auf Seite des IDO, oder der des Abgemahnten?

 

Hausdurchsuchung beim IDO

In einem Bericht von Spiegel Online vom 10.04.2018 heißt es:

„Ob der Verband allerdings tatsächlich 2400 Mitglieder hat, wie er angibt, ist umstritten. Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt gegen eine „vertretungsberechtigte Mitarbeiterin“ wegen einer womöglich falschen eidesstattlichen Versicherung mit Blick auf eine entsprechende Liste. Die Wohnung der Beschuldigten sowie die Firmenräume des IDO seien deshalb durchsucht worden, teilt die Behörde mit.“

Oberlandesgericht Köln schickt Gerichtsakte des IDO an die Staatsanwaltschaft

Laut einem Bericht des Bonner Generalanzeigers aus November 2018 hält es das Oberlandesgericht Köln für möglich, dass sich die Hauptgeschäftsführerin des IDO strafbar gemacht hat. Das Oberlandesgericht Köln hat daher eine Akte in einem IDO-Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben.

 

OLG Köln: keine Klagebefugnis des IDO

Das Landgericht Bonn hat dem IDO im Mai 2018 die Klagebefugnis abgesprochen (LG Bonn, Urteil vom 15.05.2018, Az. 11 O 49/17). Gegen das LG Bonn Urteil legte der IDO Berufung ein, nahm diese jedoch zurück, nachdem das Oberlandesgericht Köln, Az. 6 U 93/18, bereits in der mündlichen Verhandlung signalisiert hatte, der Auffassung des LG Bonn zu folgen und dem IDO die Klagebefugnis abzusprechen.

 

Meine persönliche Einschätzung dazu:

Ich bin jetzt seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Wettbewerbsrecht tätig. In über 1.000 Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügungsverfahren, Klageverfahren) habe ich die jeweiligen Onlinehändler entweder auf der Aktiv- oder Passivseite vertreten. Aus meiner gesammelten Praxiserfahrung kann ich deutlich sagen, dass es der Abmahner grundsätzlich schwerer hat, als das Abmahnopfer. 

 

Richter sind auch nur Menschen. Sehr viele Richter halten – wie auch die abgemahnten Onlinehändler – von dieser Abmahnerei durch Abmahnvereine nichts. Natürlich nehmen die Gerichte nicht Worte wie „Abzocke“ oder „Geldmacherei“ in den Mund. Man muss quasi zwischen den Zeilen lesen, Reaktionen der Richter in Verfahren erleben und aus getroffenen Entscheidungen die jeweiligen Rückschlüsse ziehen. 

 

Der IDO wird es meiner Ansicht nach im OLG Bezirk Köln sehr schwer haben. Hausdurchsuchungen, Ermittlungsverfahren und Missbrauchsurteile anderer OLG Bezirke sind keine gute Basis für den IDO. Auch die in der Vergangenheit erfolgte Berufungsrücknahme, weil das OLG in der mündlichen Verhandlung signalisiert hatte, der Auffassung des LG Bonn zu folgen, trägt nicht zu den Erfolgsaussichten des IDO bei. Vielmehr hätte der IDO „kämpfen“ und substantiiert  vortragen müssen, um das Gericht von seiner Klagebefugnis zu überzeugen. Stattdessen nahm der IDO einfach die Berufung zurück.

 

Vor diesem Hintergrund bin ich der Ansicht, dass eine Klage gegen den IDO durchaus gute Erfolgsaussichten hat. Wäre ich vom IDO abgemahnt worden, dann würde ich es jetzt versuchen, meine gezahlten Abmahnkosten zurück zu bekommen. 

 

Prozesskostenrisiko bei einem Streitwert von bis zu 232 EUR

Das Prozesskostenrisiko bei einem Streitwert von bis zu 232 Euro beträgt gerade einmal 370 EUR. Dieser Betrag enthält bereits die Gerichtskosten von 105 EUR und die Kosten zweier Rechtsanwälte von jeweils 132,50 EUR, siehe hier:

 

 

 

Das lohnt doch nicht, oder doch?

Eine Klage mit einem Streitwert von nur 232 EUR ist aus wirtschaftlicher Sicht für einen Rechtsanwalt wenig lukrativ, wie Sie den zahlen entnehmen können. Die Erstellung einer Klageschrift kostet Zeit. Gerade dann, wenn es um das Thema Rechtsmissbrauch im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geht. Zudem benötigt man zahlreiche Informationen und Kenntnisse, um eine überzeugende Klageschrift zu fertigen. 

 

Ich verfüge über die entsprechenden Informationen und Kenntnisse. Zudem könnte ich etwaige Termine vor dem Landgericht Köln persönlich wahrnehmen, da meine Kanzlei keine 200 km von Köln entfernt ist.

 

Beauftragen auch Sie mich mit der Kündigung der Unterlassungserklärung und Klage gegen den IDO. Je mehr Betroffene sich zur Wehr setzen, umso wahrscheinlicher halte ich es, eine Klage zu gewinnen. Ich könnte mir es auch sehr gut vorstellen, dass der IDO im Falle einer Klage einfach die eingeklagten Abmahnkosten bezahlt und erklärt, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Dann müsste das Gericht nämlich kein Urteil fällen. Der IDO wird aus meiner Sicht alles unternehmen, um in Köln kein Missbrauchsurteil zu kassieren. 

 

Sie haben meine volle Unterstützung, das garantiere ich Ihnen.

 


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