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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Hasan Köker

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Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung vom 27.01.2021

Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin hat im Auftrag von Herrn Hasan Köker eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Herr Köker handle über verschiedene Internetplattformen. Wer würde unter anderem über eBay und Amazon unter den Nutzernamen „elektronikgermany“, sowie über den Webshop www.midyatmarkt.de Elektronik.- und Haushaltsartikel zum Kauf anbieten. Der Privatanbieter würde bei eBay ebenfalls TV-Fernbedienungen anbieten. Er stehe daher zu Herrn Köker in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Gegenstand der Abmahnung

Dem privaten eBay-Verkäufer wird folgendes vorgeworfen:

 

  • keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
  • fehlende Anbieterkennzeichnung
  • OS-Plattform

 

Forderungen im Abmahnschreiben

Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 05.02.2021, 14:00 Uhr gefordert. Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 30.000 Euro verlangt, mithin 1.501,19 EUR. Bis zum 12.02.2021 sollen die Abmahnkosten bezahlt werden.

 

Der Kostenerstattungsanspruch ergäbe sich aus § 12 Abs. 1 UWG, so Rechtsanwalt Göktekin.

 

 

Was ich von der Abmahnung halte?

Gar nichts, denn

 

  • es werden alte, nicht mehr existierende Vorschriften zitiert (§ 12 UWG);
  • die formalen Anforderungen gemäß § 13 Abs. 2 UWG werden nicht eingehalten;
  • Kosten können gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 5 UWG überhaupt nicht gefordert werden;
  • eine Vertragsstrafe kann in der Unterlassungserklärung nicht gefordert werden, da es sich um eine erstmalige Abmahnung handelt und es bei allen drei abgemahnten Punkten um Informationspflichten geht.

 

Mein Rat:

Auf keine Fall irgendetwas zahlen! Eine geeignete (nicht strafbewehrte) Unterlassungserklärung abgeben. Die Kosten der eigenen Rechtsverteidigung kann der angeschriebene Privatanbieter vom Abmahner erstattet verlangen.

 

Dem Abgemahnten entstehen quasi keine Kosten. Da die Abmahnung vom Vorwurf her dem Grunde nach zwar berechtigt erscheint, sollte der Privatanbieter sein Verhalten künftig ändern.

Abmahner: Hasan Köker

 

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Levent Göktekin

 

Gegenstand der Abmahnung: Privatverkauf bei eBay

 

Stand: 01/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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