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Bescheinigung nach § 22f UstG, sonst droht eBay, Amazon & Co. Händlern Sperrung

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Momentan melden sich zahlreiche eBay-Verkäufer bei mir, weil eBay eine Bescheinigung nach § 22f USTG verlangt. Das wundert mich, denn „neu“ ist das nicht. Seit dem 01.10.2019 gibt es eine Haftung der Marktplatzbetreiber für die Umsatzsteuerschuld ihrer Händler. Daher wollen sich die Betreiber absichern und fordern ihre Händler zur Vorlage einer „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22f UStG“ auf. Wer keine Bescheinigung vorlegt, riskiert bei eBay, Amazon & Co. gesperrt zu werden.

 

Haben auch Sie von eBay eine solche E-Mail erhalten:

Bescheinigung nach §22f UstG erforderlich, um weiterhin bei eBay handeln zu können

Hallo XXXX,

 

aufgrund einer Gesetzesänderung muss eBay seit 2019 bestimmte steuerliche Informationen von Verkäufern erheben. Damit Sie weiterhin bei eBay handeln können, legen uns bitte Ihre Bescheinigung nach §22f UstG vor.

 

Wichtiger Hinweis: Sie haben eine Frist von 14 Tagen, um uns Ihre Bescheinigung vorzulegen.

 

Bescheinigung nach §22f USTG hochladen

 

Bitte beachten Sie

 

Wenn wir Ihre Bescheinigung nicht rechtzeitig erhalten, erfolgt ein vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz.

 

Wir empfehlen Ihnen sich an Ihren Steuerberater zu wenden, um weitere Schritte zu besprechen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat und um diese zu verhindern, arbeitet eBay mit den deutschen Behörden und wird entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese umfassen unter anderem das Entfernen von Angeboten und das Sperren von Konten.

 

Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihr eBay-Team

Warum verlangt eBay eine Bestätigung nach § 22f UStG? Im eBay Verkäuferportal heißt es dazu:

 

Umsatzsteuer in Deutschland

Aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland zum 1. Januar 2019 haftet eBay unter Umständen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer seiner Verkäufer und muss von jedem gewerblichen Verkäufer eine Bescheinigung nach §22f UStG einholen.

 

Details zur erforderlichen Bescheinigung nach §22f UStG

Aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland zum 1. Januar 2019

 

  • haftet eBay unter Umständen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer seiner Verkäufer
  • muss eBay von jedem gewerblichen Verkäufer eine Bescheinigung nach §22f UStG einholen. Diese bestätigt die steuerliche Erfassung des Verkäufers.

Leider erreichen uns vermehrt unvollständige oder falsche Dokumente. 

 

Damit Ihr eBay-Konto nicht gesperrt wird, müssen Sie einzig und allein die „Bescheinigung nach §22f UStG“ von Ihrem Finanzamt hochladen.

 

Details zur Bescheinigung:

 

  • Ihre Bescheinigung nach §22f UStG muss vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, gestempelt und unterschrieben sein. So sieht die Bescheinigung aus
  • Ihr Name, Name der Firma und Kontaktdaten müssen auf der Bescheinigung mit den bei eBay hinterlegten Daten übereinstimmen.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST ID-Nr.) muss auf der Bescheinigung vermerkt sein, soweit eine vorhanden und bei eBay hinterlegt ist.

Was Sie nicht hochladen sollten:

  • Ihren ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung
  • Ihre steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Bearbeitungszeit seitens eBay bereits bis zu zwei Wochen beträgt.

Wo finde ich das Formular?

Hier oder auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen. Geben Sie dort im Suchfenster einfach „22f“ ein und Sie finden dann das Formular.

 

Im Prinzip handelt es sich dabei nur um eine Bescheinigung, dass Sie beim Finanzamt ordnungsgemäß gemeldet sind und Ihre Steuern abführen. Übermitteln Sie eBay dann Ihre Bescheinigung vom Finanzamt, damit Ihnen kein Ausschluss vom Handel droht.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 


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