Kennzeichnung Fotos Urheberrecht – Kennzeichnungspflicht
Mit Bildern, die Sie selbst erstellt haben, können Sie tun und lassen, was Sie wollen! Aber was ist ist beachten, wenn man zum Beispiel Bilder bei Adobe Stock kauft? Muss bei Adobe Stock der Urheber eigentlich angegeben werden? Und falls ja, wie hat eine Urheberrechtskennzeichnung zu erfolgen? Wo findet sich dafür eigentlich die gesetzliche Grundlage?
Im Urheberrechtsgesetz heißt es in § 13 UrhG:
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
„Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“
Adobe Stock – Urhebernennung erforderlich?
Definitiv ja!
Adobe Stock sollte darauf klar und verständlich hinweisen und diese Voraussetzung nicht versteckt in Nutzungsbedingungen erwähnen, wie dies momentan der Fall ist. Dass der Urheber anzugeben ist, ergibt sich nämlich aus den Adobe Stock-Lizenzinformationen in Verbindung mit den Nutzungsbedingungen. In den Lizenzinformationen (5 DIN A4 Seiten ausgedruckt) heißt es ganz zum Schluss:
„Die vollständigen Lizenzbedingungen einschließlich zusätzlicher Einschränkungen finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen.“
Frage an Sie: Haben Sie nach 5 DIN A4 Seiten Lizenzinformationen noch Lust, etwaige Nutzungsbedingungen zu lesen?
Das sollten Sie aber, denn in den Nutzungsbedingungen steht auf der Seite 5 in Ziffer 7 dies:
7. Einschränkungen
7.1 Allgemeine Einschränkungen. Sie dürfen nicht
(A) …
(F) das Stockmedium in einer redaktionellen Weise ohne die begleitende Namensnennung oder Attribution verwenden, die auf eine Weise platziert wird, die für den anwendbaren Zweck angemessen ist. Verwenden Sie für die Namensnennung das Format „[Name des Anbieters]/stock.adobe.com“ bzw. das auf der Website angegebene Format;
…
Weitere Frage an Sie: Ist Ihnen jetzt klar, was Sie machen müsse?
Mir war das nicht sofort klar. Ich musste die Lizenzinformationen mehrmals lesen.
fehlende Urhebernennung führt zu Abmahnungen
Geben Sie daher bitte unbedingt immer den Urheber an, um eine Abmahnung zu verhindern. Auch wenn Sie die Bilder rechtmäßig gekauft haben, so erfolgt deren Verwendung nur dann rechtmäßig, wenn Sie den Urheberrechtshinweis so geben, wie es die Adobe Stock Lizenzbedingungen vorsehen.
Abmahnungen drohen immer dann, wenn
- Sie rechtswidrig (also ohne entsprechende Nutzungsrechte) die Bilder Dritter benutzen.
- Sie z.B. keine Urheberrechtskennzeichnung vornehmen, obwohl es die Nutzungsbedingungen so vorsehen.
Hotspot für Abmahnungen ist die Google Bildersuche
Ich frage die Abgemahnten Leute immer, wo Sie das Bildmaterial her haben. Als Antwort höre und lese ich immer wieder „Na von der Google Bildersuche!“ Unter den Bildern blendet Google haben immer diesen Hinweis ein:
Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Weitere Infos
Ignorieren Sie das bitte nicht.
So verwenden Sie Bilder richtig:
- Machen Sie eigene Bilder, dies ist am sichersten.
- Möchten Sie Bilder Dritter benutzen, dann vergewissern Sie sich, dass der Urheber oder der Rechtsinhaber damit einverstanden ist.
- Kaufen Sie Bilder z.B. bei Adobe Stock, dann nennen Sie auf jeden Fall den Urheber.
Mein Praxistipp:
Lizenzbedingungen und Nutzungsbedingungen immer abspeichern oder ausdrucken, weil diese in der Folgezeit geändert werden könnten. Vielleicht erinnern Sie sich noch an Fotolia? Fotolia ist jetzt Adobe Stock. Die Bilder von damals können Sie natürlich auch heute weiter benutzen, aber haben Sie noch die Nutzungsbedingungen von Fotolia? Heute verlangt Adobe Stock nämlich einen Urheberrechtshinweis, wie oben dargelegt. Früher reichte es bei Fotolia aus, z.B. im Impressum einfach nur diesen Hinweis zu geben: © Fotolia.com