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Zentrales Schutzschriftenregister – Schutzschrift wegen Ido Verband Abmahnung einreichen

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Wer vom IDO Verband eine Abmahnung bekommen hat, der muss mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen, wenn die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird. Der IDO könnte nach Fristablauf entweder eine einstweilige Verfügung beantragen, oder Klage erheben. Im Falle eines einstweiligen Verfügungsverfahrens droht dem Abgemahnten ein Gerichtsbeschluss, ohne dass dieser überhaupt die Möglichkeit bekommen hat, dazu Stellung zu nehmen. Im Eilverfahren genügen Glaubhaftmachungen. Damit nicht plötzlich eine einstweilige Verfügung in der Welt ist besteht die Möglichkeit, eine Schutzschrift zu hinterlegen. Es gibt ein sogenanntes Zentrales Schutzschriftenregister.

 

Schutzschrift wegen IDO Abmahnung einreichen

Eine Schutzschrift kann ich gern für Sie einreichen. Das geht kurzfristig und voll elektronisch. Ist die Schutzschrift nebst Anlagen erstellt, dann kann über die Webseite des Schutzschriftenregisters ein Online Formular ausgefüllt und in einem speziellen Übermittlungsformat heruntergeladen werden. Ich übermittele Schutzschriften immer schnell und unkompliziert per elektronischen Anwaltspostfach (beA).

 

Die Bestätigung vom Schutzschriftenregister, dass die Schutzschrift eingegangen ist, erhält man binnen weniger Minuten. Ich würde immer im Falle einer IDO Abmahnung eine Schutzschrift hinterlegen. Wie solch eine Schutzschrift aussieht, möchte ich Ihnen einmal zeigen:

Die ordentlichen Gerichte der Länder gemäß § 495a ZPO

 

Schutzschrift

  

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

 

IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., vertreten durch den Vorstand: Frau Sarah Spayou (1. Vorsitzende), Herrn Ralf Niermann, Herrn Dr. Harald Schneider, Herrn Guido Vierkötter (Stellvertreter), dieser vertreten durch die 1. Vorsitzende Frau Sarah Spayou, Uhlandstraße 1, 51379 Leverkusen

 

– möglicher Antragsteller –

 

gegen

 

XXX

 

– mögliche Antragsgegnerin –

 

wegen: angeblichen Verstößen gegen das UWG

 

Ich bestelle mich zum Verfahrensbevollmächtigten der möglichen Antragsgegnerin für den Fall, dass der mögliche Antragsteller wegen des nachstehend wiedergegebenen Sachverhalts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen sollte.

 

Es steht zu befürchten, dass der mögliche Antragsteller versuchen wird, ein gerichtliches Verbot im Wege der einstweiligen Verfügung zu erwirken, mit dem die mögliche Antragsgegnerin verpflichtet werden soll,

 

es zu unterlassen,

 

im geschäftlichen Verkehr betreffend XXX Angebote zu veröffentlichen und / oder unter Angabe von Preisen zu werben und / oder Angebote bzw. Preiswerbung zu unterhalten,

 

1. bei denen es sich um nach Volumen von 10 Milliliter und mehr angebotene und / oder beworbene Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung handelt, für die nicht gleichzeitig der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) und der Gesamtpreis jeweils unmissverständlich, klar erkennbar (in unmittelbarer Nähe) und gut lesbar angegeben werden, und / oder

 

2. bei denen es sich um nach Gewicht von 10 Gramm und mehr angebotene und / oder beworbene Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung handelt, für die nicht gleichzeitig der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) und der Gesamtpreis jeweils unmissverständlich, klar erkennbar (in unmittelbarer Nähe) und gut lesbar angegeben werden.

 

Für den Fall, dass der mögliche Antragsteller einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen wird, beantrage ich,

1. den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen,

2. hilfsweise, über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht ohne vorherige mündliche Verhandlung zu entscheiden.

 

Ich bin damit einverstanden, dass

 

  • ein Termin zur mündlichen Verhandlung unter Abkürzung der Ladungsfrist bestimmt wird,
  • dem möglichen Antragsteller die vorliegende Schutzschrift ausschließlich in dem Fall zugänglich gemacht wird, dass Sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellt.

 

Begründung:

Der mögliche Antragsteller ist ein Abmahnverein. Die mögliche Antragsgegnerin ist eine Onlinehändlerin. Im Einzelnen:

 

[Sodann muss ausführlich begründet werden, warum die Unterlassungsansprüche nicht bestehen. Im Falle IDO Verband wegen möglichem Rechtsmissbrauchs

 

 

Nach alledem stellt sich das Verhalten des möglichen Antragstellers als rechtsmissbräuchlich dar. Rechtsmissbrauch ist vorliegend aber gemäß § 8c Absatz 2 UWG auch deshalb anzunehmen, weil aufgrund vorstehenden Tatsachenvortrages bereits erhebliche Zweifel an der Aktivlegitimation des möglichen Antragstellers bestehen. Das rechtsmissbräuchliche Verhalten des möglichen Antragstellers hat zur Folge, dass ihm die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht zustehen.]

Schutzschrift: 36 Seiten Umfang

Die von mir eingereichten Schutzschriften haben in der Regel einen Umfang von rund 36 DIN A4 Seiten. Ich lege dem Gericht detailliert dar, was alles für Rechtsmissbrauch spricht.

 

Onlinehändler sollten sich mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten gegen den IDO Verband zur Wehr setzen. Ich helfe Ihnen gern.


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