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5.000 EUR Vertragsstrafe – Beleuchtungskörper im Sinne des ElektroG nicht registriert – LG Hannover, Urteil vom 17.11.2015, 18 O 104/15

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Das Landgericht Hannover hatte sich mit der Vertragsstrafenforderung aufgrund einer abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung zu befassen. Es ging im Wesentlichen um die Registrierungspflicht von Beleuchtungskörpern nach dem Elektrogesetz. Das nachfolgend wiedergegebene Urteil des LG HAnnover vom 17.11.2015 ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidungsgründe lassen leider erstaunlicherweise jegliche Ausführungen zur Frage des Verschuldens vermissen. Die Beklagte hatte sich vorliegend nämlich nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung bei der Stiftung EAR registriert, jedoch in einer – wie sich später herausstellte – falschen Geräteart. Die … Lesen Sie hier weiter


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