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gesundheitsbezogene Angaben führen zur Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.

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Gegenstand der Abmahnung

Den Verband sozialer Wettbewerb e.V. kenne ich schon lange. An der Aktivlegitimation habe ich keine Zweifel. Es handelt sich um einen seriösen Verein.

 

Abgemahnt wird ein Onlinehändler, der Lebensmittel verkauft. Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. beanstandet aus wettbewerbsrechtlichen Gründen eine Produktbezeichnung. Die streitgegenständliche Bezeichnung stelle einen Bezug zwischen dem Verzehr der Produkte und der Gesundheit her. Der abgemahnte Händler würde zum Ausdruck bringen, dass die
Produkte Bestandteile enthalten, die förderlich für die Gesundheit seien. Dem angesprochenen Verkehr werde durch die Produktbezeichnung suggeriert, dass der Verzehr des Produktes „XXXX“ einen positiven Einfluss auf körperliche Funktionen des menschlichen Organismus habe. Es handle sich demnach um gesundheitsbezogene Angaben nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 Lebensmittel-GesundheitsVO (LGVO).

 

Für die in dem Produkt „XXXX“ enthaltenen Bestandteile Koriander, Cumin und Muskat seien gesundheitsbezogene Angaben generell nicht
zugelassen.

 

Bezeichnung und Werbung würden daher gegen das Verbot der irreführenden Werbung i. S. d. §§ 5 UWG, 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 4 Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verstoßen. Eine irreführende Bewerbung eines Lebensmittels läge nach den vorgenannten Bestimmungen insbesondere dann vor, wenn dem Lebensmittel Wirkungen beigelegt werden, die ihm nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Insbesondere fehle es insoweit auch an den nach der LGVO (EG) Nr. 1924/2006 i. V. m. VO (EU) Nr. 432/2012 zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben für die entsprechenden Inhaltsstoffe des Produkts.

 

Wenn zugelassene Angaben abgewandelt bzw. ausgeweitet würden, sei zu beachten, dass eine verwendete Formulierung von den als wissenschaftlich abgesichert angesehenen und zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben den in der VO (EU) Nr. 432/2012 vorgesteckten Rahmen nicht überschreiten dürfe. Des Weiteren sei zu beachten, dass bei der Verwendung von zugelassenen spezifischen gesundheitsbezogenen Angaben diese gemäß LGVO unmittelbar mit dem Stoff anzugeben seien, für den diese zugelassen wurden und nicht für das Produkt als Ganzes gelten, welches diese Stoffe enthält.

 

Die Werbung des Händlers verstoße daher gegen Art. 5, 8, 10, 13 LGVO i. V. m. VO (EU) Nr. 432/2012.

 

Gleichzeitig sei in der Bezeichnung des Produkts ein Verstoß i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i. V. m. Art. 7 Abs. 3, 4 LMIV zu sehen, da den angesprochenen Verkehrskreisen suggeriert werde, die Einnahme würde krankhafte Zustände oder Beschwerden vorbeugen, diese lindern oder beseitigen, was nicht der Fall sei.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 29.07.2021 gefordert.

 

238,00 EUR werden vom Verein als Aufwendungsersatz gefordert.

 

Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnt selbst ab

Gegenstand der Abmahnung: gesundheitsbezogene Angaben

Stand: 07/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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