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Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) | -gesetz /-verordnung – Abmahnung

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Abmahnung Verpackungsregister /-gesetz /-verordnung erhalten?

Im öffentlichen Register der Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister werden die registrierten Hersteller mit Markennamen, Registrierungsnummer und weiteren Registrierungsdaten veröffentlicht. Hier gelangen Sie direkt zum Register. Abmahner können so schnell und einfach prüfen, ob Sie ordnungsgemäß registriert sind oder nicht. Wenn Sie also systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr zu bringen, ohne sich zuvor bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert haben, dann droht Ihnen eine Abmahnung. Es gibt zahlreiche Abmahner, die genau das momentan abmahnen bzw. monieren:

 

  • Michaela Maurer
    Abmahnung vom 03.09.2021, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 13.09.2021, Kostenforderung: 1.134,55 EUR (Gegenstandwert 15.000 EUR)
  • IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO e.V.)
  • Rechtsanwalt Gereon Sandhage für diverse Mandanten z.B. für Juwelier Chronotage GmbH (Nichtbeachtung Verpackungsgesetz)
    Schreiben vom 20.07.2021, Kostenforderung 280,60 EUR

 

Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben

Wissen Sie, dass Sie an eine Unterlassungserklärung ihr Leben lang gebunden sind?

 

Es ist immer ratsam, eine eigene, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nur auf das aller Nötigste beschränkt ist und nicht zu weit geht. Bei der Formulierung muss man ganz besonders vorsichtig sein!

 

Nicht vorschnell bezahlen

Es sollte vor einer Zahlung immer genau geprüft werden, ob der Kostenerstattungsanspruch der Höhe nach berechtigt ist. Bei relativ geringen Summen, wie teilweise von Rechtsanwalt Gereon Sandhage gefordert (unter 300 EUR), sind Betroffene geneigt einfach zu bezahlen. Das halte ich jedoch für falsch.

 

Drohen weitere Abmahnungen

Händler, die erst eine Abmahnung wegen dem Verpackungsregister erhalten haben, melden sich später oftmals wegen weiterer Abmahnungen von anderen Abmahners wegen anderer Verstöße bei mir.

 

Sie sollten bereits die erste Abmahnung zum Anlass nehmen, Ihren Onlineauftritt einmal von Grund an abzusichern, damit Sie künftig keine weiteren  Abmahnungen mehr erhalten und sich voll und ganz auf Ihren Handel konzentrieren können.

 

  • Wussten Sie, dass Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen als Händler auch ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis vorhalten müssen?
  • Zudem gibt es ab dem 03.07.2021 für rücknahmepflichtige Verpackungen neue Informationspflichten, die Sie als Händler beachten müssen.

 

Mit einer Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist es daher leider allein nicht getan. Beachten Sie nicht alle gesetzlichen Bestimmungen, dann müssen Sie permanent mit der nächsten Abmahnung rechnen.

 

Erfahrung aus über 15 Jahren

Ich sichere seit über 15 Jahren eBay-Händler, Shopbetreiber, Amazon-Verkäufer etc. ab, damit diese vor Abmahnungen geschützt sind. Nutzen auch Sie meine umfangreichen Leistungen und riskieren keine weiteren Abmahnungen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 


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