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Abmahnung Trade-O-Holic GmbH durch Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen

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Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 20.10.2021 haben die Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen im Auftrag der Trade-O-Holic GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Die Trade-O-Holic GmbH sei bundesweit im Bereich des Einzelhandels mit Armbanduhren tätig. Der abgemahnte Händler führe im Rahmen seiner Verkauftätigkeit über die Internetplattform Idealo die Kunden durch falsche Angaben in die Irre und verschaffe sich so einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

 

Moniert werden die AGB des Händlers. Er wird dazu aufgefordert es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken gegenüber Endverbrauchern Verkaufsangebote auf Internethandelsplattformen zu veröffentlichen, und hierbei anzugeben,

a) dass ein Kaufvertrag gemäß § 6 der eBay-AGB zustande kommt, obwohl das Angebot nicht im Rahmen von eBay veröffentlicht wird,

 

b) dass der Käufer Artikel im Rahmen eines Auktionsverfahrens erwerben kann, obwohl für den Artikel kein Auktionsverfahren vorgesehen ist,

 

c) dass der Vertragstext bei eBay archiviert würde und vom Kunden unter Angabe der entsprechenden Artikelnummer für die Dauer von 90 Tagen nach Vertragsschluss unter www.ebay.de kostenlos abgerufen werden könne. Zur Anzeige der Artikelseite nach dem Vertragstext könne der Kunde die zugehörige Artikelnummer in das auf der eBay-Startseite vorhandene Suchfeld eingeben und auf den Button „Finden“ klicken.“, obwohl das Angebot nicht im Rahmen von eBay veröffentlicht wird.

Bis zum 29.10.2021 wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert und bis zum 05.11.2021 Kosten nach einem Streitwert von 6.000 EUR, mithin 627,13 EUR.

Abmahner: Trade-O-Holic GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen

Gegenstand der Abmahnung: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 10/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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