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Rechtswidriges Anbieten von Elektrogeräten – Juwelier Chronotage GmbH – keine Abmahnung

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Post im Auftrag von Juwelier Chronotage GmbH erhalten?

Die Juwelier Chronotage GmbH versendet über Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin Schreiben (keine Abmahnungen) mit dem Betreff „Rechtswidriges Anbieten von Elektrogeräten„. Mir liegt ein solches Schreiben vom 01.11.2021 vor.

 

Um was geht es?

Angeschrieben wurde ein eBay-Händler, der Wanduhren anbietet. Bei diesem Produkt handle es sich um ein Elektrogerät. Das Anbieten und der Verkauf von Elektrogeräten sei in der Bundesrepublik Deutschland streng durch das Elektrogesetz (ElektroG) geregelt.

 

Zuwiderhandlungen gegen das Elektrogesetz könnten Ordnungswidrigkeiten sein (§ 45 ElektroG) und könnten je nach Art und Umfang mit Geldbußen bis zu 100.000,00 EUR geahndet werden. Nach § 6 ElektroG dürfen Elektrogeräte in der Bundesrepublik Deutschland erst dann zum Verkauf an Letztverbraucher angeboten werden, wenn sie zuvor ordnungsgemäß nach den Regelungen des Elektrogesetzes bei der Stiftung EAR registriert worden seien. Ohne vorherige Registrierung bestünde ein absolutes Vertriebs- und Veräußerungsverbot für diese Produkte. Der angeschriebene Händler trage für die Einhaltung der Registrierungspflichten gemäß § 6 Abs. 2 ElektroG die Verantwortung.

 

Keine Registrierung bei der Stiftung EAR

Die vom eBay-Verkäufer angebotene Ware ist nicht registriert und das Unternehmen des eBay-Verkäufers auch nicht. Die fehlende Registrierung stelle einen Wettbewerbsverstoß nach den §§ 3, 3 a UWG dar.

 

Illegaler Verkauf von Elektrogeräten soll sofort unterlassen werden

Die Juwelier Chronotage GmbH habe kein Interesse daran, den angeschriebenen eBay-Verkäufer mit erheblichen Bußgeldern, Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen zu belasten.

 

Der Verkauf nicht registrierter Elektrogeräte soll bis 09.11.2021 beendet werden.

 

Bis zum 16.11.2021 sollen 367,23 EUR bezahlt werden.

Post von: Juwelier Chronotage GmbH

 

Vertreter: Rechtsanwalt Gereon Sandhage

 

Gegenstand des Schreibens: Anbieten von Elektrogeräten

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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