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AFP Agence France-Presse GmbH fordert wegen unberechtigter Nutzung von Fotowerken Schadensersatz

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Image Law Rechtsanwälte fordern Schadensersatz

Der Betreff lautet „Unberechtigte Nutzung von Fotowerken auf Ihrem Internetauftritt„. Die Image Law Rechtsanwaltskanzlei hat mit Schreiben vom 09.11.2021 im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH eine Webseitenbetreiber angeschrieben.

 

Forderungen: 806,76 EUR Schadenersatz, 134,40 EUR Rechtsanwaltsgebühren

 

Zahlungsfrist: 25.11.2021

 

Berichterstattung aus 09/2017

Mit Schreiben vom 28.9.2017 haben die Image Law Rechtsanwälte, Ballindamm 39, Europakontor, 20095 Hamburg im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Peter C. Richter.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

Rechtsanwalt Dr. Richter führt aus, dass seine Mandantin als Bildagentur die ausschließlichen Lizenzrechte an den in der anliegenden Dokumentation näher bezeichneten Lichtbildern. Gegenstand der Beauftragung der Image Law Rechtsanwälte sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der der AFP Agence France-Presse GmbH aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zustünden.

 

Der angeschriebene Webseitenbetreiber würde auf seiner Internetseite Lichtbilder verwenden, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte i.S. des UrhG seine Mandantschaft sei. Eine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung durch diesen liege im vorliegenden Fall nicht vor, bzw. sei nicht ermittelt werden können.

 

Für die unberechtigte Nutzung schulde der Empfänger des Schreibens daher Schadensersatz. Auf Basis einer Lizenzanalogie könne dasjenige gefordert werden, was zwischen dem Angeschriebenen und der AFP Agence France-Presse GmbH bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung des Lichtbildes als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Für das von ihm genutzte Lichtbild sei auf Basis der eigenen am Markt gültigen Lizenzbedingungen eine hypothetische Lizenzgebühr als Schadensersatz anzusetzen.

 

Die Lizenzbedingungen könne auf der Seite des Vertriebspartners seiner Mandantschaft ww.gettyimages.de unter Angabe der auf der Anlage angegebenen Image-ID eingesehen werden. Die Werke seien dort unter „Kollektion AFP“ gelistet. Dieses Honorar lege die AFP Agence France-Presse GmbH auch den üblichen Lizenzvereinbarungen bei Einzelverkäufen zu Grunde.

 

Die Schadensersatzansprüche würden mit 796,50 EUR geltend gemacht werden. Ferner sei er zur Erstattung der seiner Mandantschaft entstandenen Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Rechtsanwaltsgebühren würden nach einem Gegenstandswert von 796,50 EUR berechnet. Der Eingang der Gesamtforderung i.H.v. 920,50 EUR werde bis zum 15.10.2017 erwartet.

 

Unterlassungsansprüche werden mit dem Schreiben nicht geltend gemacht. Es ergeht zum Schluss des Schreibens der Hinweis, dass mit Eingang des Betrages die Angelegenheit ihre vollständige Erledigung finden würde.

Post von: AFP Agence France-Presse GmbH

 

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

 

vertreten durch Image Law Rechtsanwaltskanzlei

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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