Ab dem 01.12.2021 müssen rechtsfähige Verbände / Wirtschaftsverbände gemäß § 8 b UWG in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein, um Abmahnungen aussprechen zu dürfen. Die Liste eingetragener Wirtschaftsverbände wurde jetzt auf der Webseite vom Bundesamt für Justiz veröffentlicht. Genannt sind bisher:
- Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.
- Mitteldeutscher Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs und des Energiekundenschutzes e.V. (Mitteldeutsche WettbewerbsAllianz – MWA)
- Schutzverband Deutscher Wein e.V.
- Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
IDO Verband steht nicht in der Liste
Somit ist für den IDO jetzt erstmal ab dem 01.12.2021 Schluss mit Abmahnungen. Ich gehe aber davon aus, dass der Verein weiter für eine Eintragung kämpfen wird. Möglicherweise haben demnächst die Verwaltungsgerichte darüber zu entscheiden.
Kontrolle von Unterlassungserklärungen und Unterlassungstiteln
Ich vermute, dass der IDO Verband in nächster Zeit vermehr Unterlassungserklärungen überprüfen wird, weil er im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe fordern könnte. Auch wenn neue Abmahnungen ab dem 1.12.2021 nicht mehr möglich sind, so dürfte es dem IDO trotzdem nicht langweilige werden. Auch einstweilige Verfügungen oder Urteile wird der IDO bestimmt überprüfen und gegebenenfalls Ordnungsmittelverfahren einleiten.
Warten wir ab, was der IDO Verband unternehmen wird. Viele Abgemahnte dürften jedoch erstmal aufatmen und erleichtert sein, dass der IDO nicht in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände auftaucht.
Ich halte Sie weiter informiert.
Wehren Sie sich gegen den IDO Verband
Sie wurden in der Vergangenheit auch vom IDO Verband abgemahnt und haben abmahnbezogene Kosten bezahlt? Vielleicht haben Sie sogar eine Vertragsstrafe bezahlt? Oder mussten Sie ein teures Gerichtsverfahren bezahlen?
Weitere negative Entscheidungen zum IDO Verband
- LG Darmstadt Urteil vom 21.01.2021, Az. 15 O 14/20 (nicht rechtskräftig): Ido nicht aktivlegitimiert
- Rechtsmissbrauch IDO e.V. – Landgericht Bielefeld, Urteil vom 26.01.2021, Az.: 15 O 26/19; nicht rechtskräftig)
- Landgericht Hildesheim, Urteil vom 24.11.2020, Az.: 11 O 5/19 (nicht rechtskräftig)
Lesen Sie auch:
- Zentrales Schutzschriftenregister – Schutzschrift wegen Ido Verband Abmahnung einreichen
- IDO Abmahnung – Nicht zahlen, nicht voreilig unterschreiben!
- Urteile zum Rechtsmissbrauch im Fall IDO Verband Abmahnung
- Mitgliederliste vom IDO Verband ist widersprüchlich
- IDO Verband legt Namen und Daten seiner Mitglieder vor Gericht offen
- IDO Verband Personalstruktur, Einnahmen, Kosten teilweise unbekannt
- abmahnbezogene Kosten 232,05 EUR: Fordert der IDO Verband zu viel?
- Die IDO Management GmbH und der IDO Verband
- IDO, IDO Management GmbH, Dr. Harald Schneider, Guido Vierkötter, Ralf Niermann
Andere Händler wehren sich bereits!
- Über 1 Dutzend Klagen auf Schadensersatz gegen den IDO Verband
- Händler erhebt vor Landgericht Köln negative Feststellungsklage gegen IDO Verband
Weitere Meldungen zum IDO:
- Aktivlegitimation des IDO e.V. verneint (LG Berlin, Urteil vom 4.4.2017, 103 O 91/16)
- Abmahnung IDO Verband erhalten? Wie Sie richtig reagieren!
- Vertragsstrafenforderung vom IDO Verband erhalten?
- Klage IDO Verband erhalten? Wehren Sie sich gegen den IDO!
- Verliert IDO Verband bei Abmahnungen jetzt den Überblick?
- Vertragsstrafe – dubiose Screenshots vom IDO Verband
- Wieder IDO Verband Abmahnung wegen Grundpreisangaben
- Grundpreise Google-Shopping – Abmahnung IDO erhalten?
- eBay-Kleinanzeigen Abmahnung IDO Verband