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Wie ausführlich muss zum Rechtsmissbrauch in einer Klage gegen den IDO Verband vorgetragen werden?

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Sofern man sich im OLG Bezirk Köln befindet kann man es sich mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs relativ leicht machen, in dem man zum Rechtsmissbrauch zum Beispiel folgendes schreibt:

„Derzeit sind vor dem LG Köln mehr als 60 Schadensersatzklagen gegen den IDO Verband bei der 81. (Aktenzeichen: 81 O 7/21) und 84. Kammer (Aktenzeichen: 84 O 29/21) für Handelssachen anhängig. In diesen Verfahren wurde sich mit den vorsitzenden Richtern darauf verständigt, nicht in jeder Angelegenheit erneut ausführlich zum Rechtsmissbrauch vorzutragen, sondern auf die anhängigen Verfahren Bezug zu nehmen, da das Vorliegen eines Missbrauchs – da eine Prozessvoraussetzung betreffend – ohnehin von Amts wegen im Wege des Freibeweises zu prüfen ist.“

Landgericht Köln hat umfassende Kenntnisse

Das Landgericht Köln hat Insiderwissen und Kenntnisse über den IDO, die kaum ein anderes Gericht derzeit vorliegen hat. Dies ist auf einen Auflagenbeschluss zurückzuführen. Siehe dazu meinen folgenden Beitrag:

 

 

Das Landgericht Köln muss daher diese Erkenntnisse auch in anderen Verfahren berücksichtigen. Trotzdem empfiehlt es sich, auf die Verfahren vor der 81. und 84. Kammer ausdrücklich Bezug zu nehmen.

 

Und in anderen Gerichtsbezirken?

Wenn Sie sich in anderen Gerichtsbezirken befinden, dann sollte aus meiner Sicht immer umfassend zum Rechtsmissbrauch vorgetragen werden. Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihr Gericht die Verfahrensakten auf ihre Aufforderung hin aus Köln beizieht und dann diese Erkenntnisse auch in ihrem Verfahren mit einfließen lässt.

 

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