Quantcast
Channel: Anwaltblog24.de
Viewing all articles
Browse latest Browse all 1241

Abmahnung Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG durch UNIT4 IP Rechtsanwälte

$
0
0

Gegenstand der Abmahnung

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, vertreten durch die UNIT4 IP Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 22.02.2022 eine Abmahnung wegen Markenverletzung aussprechen lassen. Unter der Bezeichnung UNIT4 IP Rechtsanwälte tritt die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung „Stolz Stelzenmüller Weiser Grohmann Partnerschaft MBB Rechtsanwälte“ auf.

 

Worum geht es?

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf den Online-Fahrzeughandelsplattformen mobile.de (Nr. XXX) und autoscout24.de, auf der Website www.XXXXX.de und in einem Instagram-Kanal XXXX unter der Bezeichnung „XXX“ bzw. „XXXXX“ einen Nachbau eines historischen Porsche-Modells anbietet, der mit den Zeichen „PORSCHE“ (Front, Heck) und dem „Porsche-Wappen“ (Front, Lenkrad) gekennzeichnet sei. Die rechtswidrigen Kennzeichnungen am Fahrzeug seien anhand der Angebotsbilder bei Instagram nachweisbar und seien gerichtsfest gesichert worden, heißt es in der Abmahnung.

 

Die Marken „Porsche“ und „Porsche-Wappen“ seien weltberühmt und vielfach für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG geschützt. Es wird auf die Unionsmarken Nr. 73098 „PORSCHE“ und Nr. 18113121 „Porsche-Wappen“ verwiesen.

 

Das Angebot und der Vertrieb des Replika-Fahrzeugs würden ohne Zustimmung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG erfolgen. Der Abgemahnte verletze daher die Markenrechte der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Gemäß Art. 9 (2) a) und c) UMV sei der Abgemahnte verpflichtet, die Verletzungshandlungen sofort zu unterlassen.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 02.03.2022 gefordert.

 

Ebenfalls werden Auskunftsansprüche geltend gemacht.

 

Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 130.000 EUR, mithin in Höhe von 2.874,92 EUR brutto, gefordert. Die Zahlungsfrist ist identisch mit der Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

 

Wie ist die Unterlassungserklärung formuliert?

In der vorformulierten Unterlassungserklärung heißt es:

 

„… es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.500,00 für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „PORSCHE“ und/oder das „Porsche-Wappen“ (geschützt bspw. durch die Unionsmarke Nr. 018113121) in der Europäischen Union für Kraftfahrzeuge zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, insbesondere … „

 

Achtung: Bei dieser gewählten Art und Weise der Formulierung dürften Sie die Bezeichnung „Porsche“ und/oder das „Porsche-Wappen“ nie wieder verwenden, auch nicht bei original Artikeln. Daher sollte diese vorformulierte Unterlassungserklärung meiner Ansicht nach auf gar keinen Fall unterschrieben werden.

Abmahner: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

 

Vertreter des Abmahners: UNIT4 IP Rechtsanwälte

 

Gegenstand der Abmahnung: Markenverletzung

 

Stand: 02/2022

 

bisherigen Meldungen auf meiner Webseite über den Abmahner:

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 1241

Latest Images

Trending Articles