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Abmahnung BLS AG durch GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der BLS AG vom 17.02.2022, vertreten durch die GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vor.

 

In der Abmahnung heißt es, dass die BLS AG als gewerbliche Händlerin unter anderem für Produkte von JENEUSSE tätig sei. Es wird auf die Webseite https://www.youth.li verwiesen. Dort sei auch erkennbar, dass die BLS AG am Markt auch in Deutschland aktiv sei.

 

Die BLS AG habe festgestellt, dass der Abgemahnte auch entsprechende Produkte vertreibe. Er sei Mitglied bei eBay. Dort habe er 4 Angebote online. Auf Grund der Art und Weise der Angebote und der nicht geringen Anzahl der von Abgemahnten gehandelten Waren sei davon auszugehen, dass er gewerblich tätig sei, heißt es.

 

Als gewerblicher Verkäufer habe der Abgemahnte bestimmte Hinweis- und Belehrungspflichten zu erfüllen und korrekte Impressums- und Preisangaben zu machen.

 

Der Abgemahnte verstoße gegen die Pflicht,

  • als Unternehmer gegenüber Verbrauchern diese über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 EGBGB zu
    informieren (§§ 312d Abs. 1, 312g Abs. 1 BOB, Art. 246a §§ 1 Abs. 2, 4 EGBGB).
  • die in § 5 Abs. 1 TMG aufgelisteten Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten, insbesondere ihren Namen und seine Anschrift (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG).

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, binnen einer Woche nach Zugang des Schreibens eine Unterlassungserklärung zu übersenden. 

 

Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR, mithin in Höhe von 953,40 EUR, gefordert.

Abmahner: BLS AG

 

Vertreter des Abmahners: GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Gegenstand der Abmahnung: wegen Abmahnung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

 

Stand: 02/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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