Gegenstand der Abmahnung
Mir liegt eine Abmahnung der MaG Office GmbH, vertreten durch die HKMW Rechtsanwälte vom 25.02.2022 vor.
Die MaG Office GmbH handle im Internet, u. a. auf der Handelsplattform Ebay mit unterschiedlichen Waren, unter anderem mit „Crossbody Bag von BANGE Sling Bag Umhängerucksack Eingurt Rucksack“ (Ebay-Artikelnummer: XXXX). Sie habe in den vergangenen 12 Monaten auf der Plattform Ebay rd. 4.700 Bewertungen von Kunden erhalten, hiervon ca. 1.900 in den letzten sechs Monaten. Ebay weise bei der Angebotssuche für die MaG Office GmbH derzeit über 200 Ergebnisse aus.
Der Abgemahnte habe unter der Webadresse XXX ebenfalls eine derartige Tasche „Matsumoto | Multifunktionstasche“ angeboten.
Er stünde damit in einem Wettbewerbsverhältnis zur MaG Office GmbH.
Es sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte systembeteiligungspflichtige Verpackungen als Hersteller in den Verkehr bringe, ohne bei der Zentralen Stelle nach § 24 Gesetz Ober das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) registriert zu sein.
Ein Testkauf sei getätigt worden.
Vor dem ersten Inverkehrbringen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen seien Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren zu lassen, heißt es im Abmahnschreiben. Die Veröffentlichung der registrierten Hersteller solle es jedermann ermöglichen, nach bestimmten Herstellern und Markennamen zu suchen und somit zu überprüfen, ob
die Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer ihrer Registrierungspflicht nachgekommen seien.
Nach § 9 Abs. 5 VerpackG dürften Hersteller daher systembeteiligungspflichtige Verpackungen dann nicht in Verkehr bringen, wenn sie nicht nach § 9 Abs. 1 VerpackG registriert seien. Hersteller sei derjenige Vertreiber, der Verpackungen erstmals mit Ware befüllt gewerbsmäßig in den Verkehr bringe.
Durch Einsicht in das öffentliche Herstellerregister sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte nicht bei der Zentralen Stelle als Inverkehrbringer von Verpackungsmaterial registriert sei.
Die Auslieferung von Versand- bzw. Serviceverpackungen durch ihn erfolge daher unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot. Dieses Verhalten stelle einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel und damit einen Verstoß gegen § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.
Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, bis zum 07.03.2022 eine hinreichende Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben
Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 15.000 EUR, mithin in Höhe von 1.134,55 Euro, gefordert. Testkaufkosten wird ebenfalls verlangt. Zahlungsfrist: 14.03.2022
Abmahner: MaG Office GmbH
Vertreter des Abmahners: HKMW Rechtsanwälte
Gegenstand der Abmahnung: Verpackungsgesetz
Stand: 02/2022
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.