Quantcast
Channel: Anwaltblog24.de
Viewing all articles
Browse latest Browse all 1240

Abmahnung David Jon Gilmour durch Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte

0
0

Gegenstand der Abmahnung

Die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte haben mit Schreiben vom 01.03.2022 im Auftrag von Herrn David Jon Gilmour eine Abmahnung ausgesprochen.

 

Nach Angaben der Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte handelt es sich bei dem Abmahner um den weltweit unter dem Namen ,,David Gilmour“ bekannten Musiker.

 

Der Abgemahnte habe bei eBay einen DVD-Bildtonträger mit Bildtonaufnahmen von Darbietungen des Auftraggebers angeboten.  Eine konkrete Artikelnummer wird genannt. Der streitgegenständliche Bildtonträger sei in der vom Abgemahnten angebotenen Form niemals rechtmäßig veröffentlicht und insbesondere nicht von Herrn Gilmour oder einem Lizenznehmer hergestellt und in Verkehr gebracht worden.

 

Das unerlaubte Anbieten des streitgegenständlichen Bildtonträgers stelle eine Verletzung des Verbreitungsrechts aus §§ 17, 73, 77, 79 UrhG dar. Der Abgemahnte wird daher wegen unerlaubter Verbreitung geschützter Bildtonaufnahmen gemäß §§ 77, 79, 97, 97 a, 98, 17 UrhG in Anspruch genommen.

 

Aufgrund der Rechtsverletzung stünden dem Auftraggeber gegen den Abgemahnten Unterlassungs-, Vernichtungs- sowie Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche zu, die zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Sinne des § 97a Abs. 1 UrhG mit dem vorliegenden Abmahnschreiben geltend gemacht würden.

 

Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: 08.03.2022

 

Frist zur Vernichtung: 15.03.2022

 

Schadens- und Aufwendungsersatz – Gesamtforderung: 285,10 EUR (185,10 EUR Rechtsanwaltsgebühren, 100 EUR Schadensersatz)

Abmahner: Herr David Jon Gilmour

 

Vertreter des Abmahners: Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte 

 

Gegenstand der Abmahnung: Unerlaubter Verbreitung geschützter Bildtonaufnahmen

 

Stand: 03/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 1240

Latest Images

Trending Articles





Latest Images