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Aktive Abmahnung Schein-Privatverkäufer wegen gewerbsmäßigen Handels

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Ich habe am 17.05.2022 für einen Mandanten zwei Privatverkäufer bei eBay abgemahnt. Mein Mandant verkauft Waren aus dem Sortiment Modellbau. Er hat über 4.600 Artikel bei eBay online. Zum Sortiment gehören Güterwagen, Lokomotiven, Personenwagen, Ersatzteile für Modellbahnen oder auch Modell-Flugzeuge & Modell-Raumschiffe. Seine Angebote richten sich an private Endverbraucher.

 

Die beiden Privatverkäufer bieten auf der Plattform eBay ebenfalls in großen Umfang Waren aus dem Sortiment Modellbau, darunter Lokomotiven für Modellbahnen, zum Kauf an. Auch deren Angebote richten sich an private Endverbraucher.

 

Die beiden Verkäufer weisen darauf hin, dass Sie als privater Anbieter auftreten. Diese Aussage ist jedoch unzutreffend. Deren Verkaufstätigkeit erfüllt zahlreiche Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat.

 

Ob gewerbliches oder ,,noch“ privates Handeln vorliegt, bemisst sich nach Rechtsprechung anhand einer konkreten Einzelfallbetrachtung. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Indizien zur Bestimmung herangezogen:

 

  1. Anzahl der verkauften Artikel bezogen auf einen bestimmten Zeitraum
  2. Verkauf von gleichartigen Waren in großer Anzahl
  3. Verkauf von Neuwaren
  4. Ankauf und Verkauf von Neuwaren oder Gebrauchtwaren

 

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass insbesondere das Anbieten von Neuwaren ein ganz starkes Indiz dafür ist, dass es sich nicht um private Gelegenheitsverkäufe handelt. Ebenso verhält es sich, wenn ein Verkäufer den gleichen Artikel mehrfach anbietet.

 

Private Gelegenheitsverkäufe beinhalten das Anbieten von unterschiedlichsten gebrauchten Gegenständen aus dem privaten Haushalt, die nicht mehr benötigt werden. Nicht rein privat ist dagegen das wiederholte Anbieten von Neuwaren eines bestimmten Warensortiments.

 

Die Verkaufstätigkeit der als privat angemeldeten eBay-Verkäufer ist aus nachfolgenden Gründen nicht mehr als privat, sondern vielmehr als gewerblich zu qualifizieren:

 

Aktuell bietet einer von beiden 7 Mal Neuware zum Kauf an. In der Vergangenheit hat der Privatverkäufer massenhaft Modellbau Artikel verkauft. In den letzten 6 Monaten hat er allein 149 Bewertungen erhalten, wie dessen Bewertungsprofil zeigt. Anhand der abgegebenen Bewertung kann auch heute noch festgestellt werden, was dieser wann zu welchem Preis verkauft hat.

 

Der eBay-Auftritt des Privatanbieters wurde natürlich digital und analog beweissicher dokumentiert.

 

Das Verhalten des Privatanbieters ist nach Nr. 23 Anhang zu § 3 Absatz 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig und zugleich wettbewerbswidrig.

 

Ich habe diesen im Auftrag meines Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 25.05.2022 aufgefordert. Abmahnkosten habe ich in Höhe von 1.134,55 EUR (Streitwert 15.000 EUR) geltend gemacht. Zahlungsfrist 01.06.2022.

 

Abmahnung gegenüber Schein-Privatverkäufer aussprechen

Sie wollen ebenfalls einen Privatanbieter abmahnen? Dann melden Sie sich gern bei mir. Sie haben meine volle Unterstützung.


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