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Abmahnung Loris Bachert wegen Verstoß gegen Datenschutzvorschriften erhalten?

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Gegenstand der Loris Bachert Abmahnung

Der Betreiber einer Webseite hat von Herrn Loris Bachert eine Abmahnung per E-Mail erhalten.

 

Kann per E-Mail abgemahnt werden?

Ja, lesen Sie dazu meinen Beitrag hier. Abmahnungen können sogar mündlich erfolgen.

 

Ich sage einfach, dass ich nie eine Mail erhalten habe und warte ab, was passiert.

Das ist leider keine gute Idee. Herr Loris Bachert muss nur die Absendung der Abmahnung beweisen, nicht aber den Zugang bei Ihnen (BGH, Beschluss vom 21.12.2006 – I ZB 17/06). Handeln Sie daher nach Erhalt einer Abmahnung sofort!

 

Verstoß gegen geltende Datenschutzvorschriften

Herr Loris Bachert führt in seiner E-mail aus, dass der Abgemahnte unter Verstoß gegen geltende Datenschutzvorschriften die Dienste Twitter Analytics und Meta Pixel rechtswidrig in seiner Webseite einbinde. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, es bis spätestens zum 20.08.2022 zu unterlassen, die Dienste Twitter Analytics und Meta Pixel so in die von ihm betriebene Webseite XXXXX einzubinden, dass beim Aufruf der Webseite mit meinem Endgerät personenbezogene Daten gegenüber den dahinterstehenden Anbietern Twitter und Meta offengelegt werden, bevor hierfür die von Herrn Bachert informierte und freiwillige Einwilligung im Sinne von Art. 4 Nr. 11, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a sowie Art. 7 DSGVO eingeholt wurde.

 

Der Abgemahnte soll ferner eine vorformulierte beigefügte Unterlassungserklärung ausfüllen und unterzeichnet im Original per Post an die in der E-Mail-Signatur angegebene Anschrift von Herrn Loris Bachert zurücksenden.

 

Der E-Mail Abmahnung ist als Anlage eine pdf-Datei beigefügt, in welcher dem Abgemahnten der Hintergrund der Forderungen dargelegt wird. In dieser Anlage befindet sich auch die vorformulierte Unterlassungserklärung und eine Kurzgeschichte, die den vom Abgemahnten begangenen Datenschutzverstoß sowie die Auswirkungen veranschaulichen soll.

 

Eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 20.08.2022 gefordert. Kosten werden keine geltend gemacht. Am Ende der E-Mail heißt es wörtlich:

„Sollten Sie meinen Forderungen allerdings nicht bis spätestens 20.08.2022 nachkommen, werde ich alle erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um die unverzügliche Beendigung des von Ihnen begangenen Datenschutzverstoßes herbeizuführen. In diesem Fall werde ich auch von der Geltendmachung einer Schadensersatzforderung nicht mehr absehen.“

Reagieren Sie fristgerecht und am besten mit meiner Hilfe

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte meiner Einschätzung nach auf gar keinen Fall ungeprüft unterschrieben werden. Gern erstelle ich eine geeignete modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung für Sie.

 

Sie benötigen auch eine Datenschutzerklärung?

Auch dabei helfe ich Ihnen gern.

Abmahner: Loris Bachert

 

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnt selbst ab

 

Gegenstand der Abmahnung: Verstoß gegen geltende Datenschutzvorschriften durch Einbindung der Dienste Twitter Analytics und Meta Pixel auf einer Webseite

 

Stand: 07/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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