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Post der Sachse Vertriebs GbR durch Rechtsanwalt Sandhage: Nichtbeachtung Arzneimittelgesetz – keine Abmahnung

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Update: Weiteres Schreiben der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR, vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt, vom 09.08.2022 bekannt. Betreff: Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz

 

Händedesinfektionsmittel der Marke Desderman Pure

 

Frist in dem Schreiben: 15.08.2022 (außergerichtliches Vergleichsangebot 1.000 EUR, Zahlung bis 19.08.2022)

 

Verkauf nicht registrierter Arzneimittel (Schreiben aus Oktober 2021)

illegaler Verkauf von Arzneimitteln

Rechtsanwalt Sandhage wurde von der Sachse Vertriebs GbR beauftragt, den Angeschriebenen aus folgendem Grund zu kontaktieren:

 

Der Adressat des Schreibens bietet auf der Handelsplattform eBay.de Hände-Desinfektionsmittel der Marke Sterillium an. Bei diesem Produkt handle es sich um ein zugelassenes Arzneimittel, so Rechtsanwalt Sandhage. Der Online- und Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheke sei in Deutschland streng durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz könnten je nach Art und Umfang sowohl Straftatbestände (§§ 95, 96 AMG) oder auch Ordnungswidrigkeiten (§ 97 AMG) sein und werden entweder mit Freiheitsstrafe oder mit Geldbuße geahndet. Aufgrund der erheblichen Risiken im Zusammenhang mit der Abgabe der Arzneimittel sei dies ausschließlich Händlern gestattet, die dies vor der Aufnahme ihrer Tätigkeiten der zuständigen Behörde angezeigt und nach deren Prüfung in das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte Versandhandels-Register eingetragen worden sind. Alle Händler, die ordnungsgemäß im Versandhandels-Register erfasst sind, verfügen dabei über das sog. EU-Sicherheitslogo, welches sie auf ihren Webseiten zu führen verpflichtet sind. So könne sich der Verbraucher mit einem Klick von der Seriosität des Händlers überzeugen.

 

Sachse Vertreibs GbR seit über 17 Jahren im Onlinehandel

Die Sachse Vertriebs GbR sei nunmehr seit mehr als 17 Jahren im Onlinehandel aktiv. Sie sei im Versandhandels-Register zur VR-Nummer 5801 eingetragen und im Onlinehandel über www.sachse-care.de zu erreichen. Zu ihrem Sortiment gehören die unterschiedlichsten Vorbeuge-, Hygiene- und Desinfektionsmittel, insbesondere auch solche zur Händedesinfektion. Die Anspruchsberechtigung folge dementsprechend aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

fehlende Behördenanzeige / Registrierung im Versandhandels-Register /  Darstellung des Versandhandelslogos

Eine Überprüfung des Unternehmens des Angeschriebenen habe ergeben, dass dieser entgegen den zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht bei den zuständigen Behörden gemäß § 67 Abs. 8 AMG registriert und auch nicht im Versandhandels-Register des Bundesinstitutes eingetragen sei. So verfüge er auch nicht über das amtliche EU-Sicherheitslogo, über das der Verbraucher Ihre Verkaufsberechtigung überprüfen könne. Damit stünde fest, dass dem angeschriebenen Händler der Versand von freiverkäuflichen Arzneimitteln in Deutschland streng untersagt sei. Es läge ein Verstoß gegen §§ 67 Abs. 8, 146 Abs. 11 AMG vor.

 

Die fehlende Behördenanzeige, die fehlende Registrierung im Versandhandels-Register und die fehlende Darstellung des Versandhandelslogos würden jeweils einen gravierenden Wettbewerbsverstoß darstellen (vgl. LG Hamburg, 312 O 5/16).

 

sofortige Unterlassung wird gefordert

Rechtsanwalt Sandhage fordert den Adressaten des Schreibens daher im Namen der Sachse Vertriebs GbR auf, den illegalen Verkauf von Arzneimitteln sofort zu unterlassen.

 

Weiter heißt es sodann in dem Schreiben:

„Obgleich es sich in der Sache um einen sehr ernst zu nehmenden Verstoß handelt, ist meiner Mandantin nicht unbedingt daran gelegen, Ihr Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern, Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen zu belasten. Da es sich um einen erstmalig festgestellten Verstoß handelt, möchte Ihnen meine Mandantin die Möglichkeit einer einfachen, unkomplizierten und damit im Ergebnis auch außergerichtlichen Lösung anbieten:

 

Sie stellen den Verkauf nicht registrierter Arzneimittel unverzüglich ein. Dies hat bis spätestens

 

18.10.2021

 

zu geschehen. Bevor Sie den Vertrieb der entsprechenden Produkte wieder aufnehmen, werden Sie die fehlende Registrierung beim Versandhandels-Register nachholen. Zukünftig werden Sie dann im Zusammenhang mit dem Verkauf auch die Pflicht zur Führung des Versandhandelslogos berücksichtigen. Damit wäre der Wettbewerbsverstoß gemäß § 8 Abs. 1 UWG auch beseitigt. Zudem erstatten Sie meiner Mandantin Kosten gemäß nachfolgender Berechnung.“

Kosten in Höhe von 453,86 EUR werden geltend gemacht.

 

Es wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

 

Bei dem Schreiben handelt es sich um keine Abmahnung. Handeln Sie! Reagieren Sie richtig!

 

Post von: Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR

 

Vertreter: Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin

 

Gegenstand des Schreibens: Nichtbeachtung Arzneimittelgesetz

 

Stand: 10/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 


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