Quantcast
Channel: Anwaltblog24.de
Viewing all articles
Browse latest Browse all 1240

E-Mail (keine Abmahnung) Susanne Schober – Meldung Datenschutzverstoß, 100 EUR Schadensersatz

0
0

Am 22.07.2022 hat Frau Susanne Schober dem Betreiber einer Webseite eine E-Mail (keine Abmahnung) gesendet mit dem Betreff „Meldung Datenschutzverstoß auf (Name der Webseite).de – Frist bis 05.08.2022.

 

Schriftart von Google Fonts

Am 20.07.2022 hat Frau Susanne Schober nach eigenen Angaben die Internetseite des Angeschriebenen besucht und dabei festgestellt, dass diese Webseite eine Schriftart von Google Fonts ohne ihre Zustimmung von deren Server lädt.

 

In technischer Hinsicht werde diese Schrift bereits bei Google abgerufen, wenn sich die Internetseite aufbaut und bevor dem Webseitenbesucher überhaupt die Möglichkeit gegeben wird, in eine entsprechende Datennutzung einzuwilligen, heißt es in der E-Mail. Dabei werde die IP-Adresse automatisch bereits beim Laden der Webseite an Google und deren Server übermittelt und Google sei in der Lage, den Webseitenbesucher zumindest teilweise zu identifizieren und auch den Verlauf nachzuvollziehen.

 

Einverstanden sei Frau Susanne Schober damit nicht gewesen. Diese Art der Übermittlung der IP-Adresse sei ohne vorherige Zustimmung unzulässig. Google Fonts könne auch genutzt werden, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt werde und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google vorgenommen werde.

 

Frau Susanne Schober ist hierüber verärgert und fordert, dass es der Angeschriebene unterlässt, bei einem Aufruf der Internetseite die IP-Adresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts) dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen.

 

100 EUR Forderung – immaterieller Schaden

Der Angeschriebene soll ebenfalls 100 EUR bis zum 05.08.2022 an Frau Susanne Schober überweisen.

 

Drohung mit Rechtsanwalt

Mit fristgerechter Zahlung würde Frau Schober die Angelegenheit als erledigt ansehen. Ferner geht Sie davon aus, dass der Angeschriebene den Datenschutzverstoß in eigenem Interesse beendet. Unterbleibt die Zahlung, so werde Frau Schober einen Anwalt zu Rate ziehen, heißt es in der E-Mail.

 

Lesen Sie auch:

Post bzw. E-Mail von: Susanne Schober

 

Betreff: Meldung Datenschutzverstoß auf www.(Webseite wird genannt).de

 

Vertreter: niemand, schreibt die E-Mails selbst

 

Gegenstand des Schreibens: Schriftart von Google Fonts wird auf Webseite benutzt

 

Stand: 07/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 


Viewing all articles
Browse latest Browse all 1240

Latest Images





Latest Images