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Abmahnung Intersnack Deutschland SE, Markenverletzung Chitos

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Die Intersnack Deutschland SE, vertreten durch die Harmsen Utescher Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 10.08.2022 eine Abmahnung wegen Markenverletzung ausgesprochen. Es geht um die Marke „Chitos„.

 

Die Abmahnerin ist Inhaberin der deutschen Marke 1003236 „Chitos“. Ein Auszug zu dieser Marke ist der Abmahnung beigefügt. In der Abmahnung heißt es, dass die Marke eine Priorität vom 29. November 1979 besitzt und von der Intersnack Deutschland SE seit Jahren umfangreich benutzt werde. Derzeit werde die Marke z.B. für ein im Extrudierverfahren hergestelltes Kartoffelprodukt für Knabberzwecke benutzt. Das Chitos-Produkt werde z.B. auf der Domain www.chio.de  beworben und bei dem Anbieter LIDL verkauft.

 

Intersnack sei auf Grundlage der vorgenannten Chitos-Marke in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich vor dem EUIPO gegen „Cheetos“-Marken aus dem Hause Frito-Lay/PepsiCo. vorgegangen, weshalb derartige Produkte auch bisher nicht auf dem deutschen Markt vertrieben wurden, heißt es in der Abmahnung.

 

Es sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte Cheetos-Snackartikel in der Bundesrepublik Deutschland in seinem Onlineshop vertreibe. Durch den Verkauf von Cheetos-Snacks verletze dieser die Markenrechte der Intersnack Deutschland SE gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

 

Vorliegend stünden sich in klanglicher Hinsicht identische und in schriftbildlicher Hinsicht hochgradig ähnliche Zeichen („Chitos“ und „Cheetos“) gegenüber. Auch bestünde eine enge Warenähnlichkeit. Daher bestehe Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, unter der Bezeichnung „Cheetos“ Snackartikel in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen, zu vertreiben und/oder zu bewerben.

 

Die Fristen sind kurz. Es sollte in jedem Falle rechtzeitig reagiert werden.

 

Abmahner: Intersnack Deutschland SE

 

Vertreter des Abmahners: Harmsen Utescher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Gegenstand der Abmahnung vom 10.08.2022: Markenverletzung Chitos

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung wird bis zum 22.08.2022, 18:00 Uhr gefordert.

 

Kostenforderung: 2.538,10 EUR netto (Streitwert 150.000 EUR), Zahlungsfrist: 29.08.2022

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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