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Worauf Sie bei der Werbung mit Testergebnissen achten müssen

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Bei der Werbung mit Testergebnissen kann es zu einer Irreführung des Verbrauchers führen, weshalb sich für diese Art von Werbung Standards gebildet haben.

 

Die Testergebnisse sind nicht dazu bestimmt eine Überlegenheit der Produkte zu vermitteln, sofern die Untersuchungen es nicht rechtfertigen. Deswegen besteht bei dieser Art von Werbung eine sogenannte Hinweispflicht, die besagt das beispielsweise bei einer Werbung mit dem Testergebnis ,,gut“ auch darauf hingewiesen werden muss, dass andere Konkurrenzprodukte mit dem Testergebnis ,,sehr gut“ abgeschnitten haben. Sollte das getestete Produkt das Testergebnis ,,sehr gut“ erzielt haben, ist der Werbende nicht dazu verpflichtet auf andere Produkte mit dem gleichen Testergebnis hinzuweisen.

 

Es empfiehlt sich immer das Testergebnis einer Stiftung nicht mit eigenen Worten zu wiedergeben, da sonst ein Eindruck der Täuschung entstehen könnte, der dann vorliegt, wenn sich der Eindruck des Testergebnisses zugunsten des Werbendes verschiebt. Bei der Werbung mit Testergebnissen können Sie sich auch auf die Wiedergabe einer Testkategorie beschränken, was bedeutet das Sie nicht dazu verpflichtet sind auf negative Testergebnisse hinzuweisen, sondern nur auf gute, sofern Sie mit der Werbung nicht das schlechte Gesamtergebnis überspielen.  

Ältere Testergebnisse können sich ganz schnell als irreführend ergeben, weshalb Sie unbedingt beachten sollten das keine neueren Untersuchungen an dem Produkt vorliegen, und keine erheblichen Veränderungen der Marktverhältnisse stattgefunden haben.

Jedoch ist eine Werbung mit älteren Testergebnissen zulässig, wenn:

 

  • der Zeitpunkt der Veröffentlichung erkennbar gemacht wird
  • keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen
  • das Produkt die gleichen Bedingungen erfüllt die es zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung auch erfüllt hatte
  • es nicht technisch überholt wurde

Wird mit einem Testergebnis geworben, welches nicht ausschlaggebend ist, wo also beispielsweise einzelne Vertragswerkstätte verschiedenster Automarken geprüft worden sind,  muss drauf hingewiesen werden, dass dieses Testergebnis nicht auf das ganze Unternehmen zu beziehen ist, da nur eine von hundert Vertragswerkstätten getestet worden ist und die Qualität der Werkstätte innerhalb der Marke unterschiedlich ausfallen kann.

 

Wichtig: Wenn Sie mit einem Testergebnis werben,  müssen die Verbraucher in der Lage sein das Ergebnis anhand einer Fundstelle überprüfen zu können. Bei einer Internetwerbung mit einem Testergebnis muss dieser Hinweis auf die Fundstelle entweder deutlich auf der ersten Seite der Werbung zu finden sein, oder in Form von Sternchen erkenntlich gemacht werden.

 

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