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E-Mail (keine Abmahnung) Thomas Wolf, Fotoagentur TW PHOTOMEDIA wegen Urheberrechtsverletzung

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Mit liegt eine E-Mail von Herrn Thomas Wolf, Fotoagentur TW PHOTOMEDIA wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung vom 05.09.2022 vor. Der Adressat der E-Mail soll ein Lichtbild verwendet haben, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben. Als Berufsfotograf und Urheber des Bildes würde Herr Thomas Wolf das Bild über seine Fotoagentur TW PHOTOMEDIA kostenpflichtig zur Lizenzierung anbieten, heißt es in der E-Mail.

 

Ein Nutzungsrecht habe der Adressat der E-Mail nicht erworben. Er nutze das Bildmaterial somit ohne unsere Erlaubnis und verstoße gegen das Urheberrecht. Herrn Thomas Wolf sei dadurch ein erheblicher Schaden entstanden, der unter anderem in entgangenen Lizenzgebühren bestehe. Ziel der E-Mail sei es, eine schnelle und faire Lösung zu finden, um den Vorfall schnell aus der Welt schaffen können, ohne dass dem Adressaten der E-Mail unnötige Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.

 

Es wird folgender Einigungsvorschlag unterbreitet: Angebot zur nachträglichen Lizenzierung des Bildes zu einem Pauschalbetrag von 600,00 € zzgl. 7% USt.

 

Sollte der Angeschriebene das Angebot annehmen und den Betrag fristgerecht bezahlen, dann erhalte er eine Lizenz für die bisherige Nutzung des Bildes auf dessen Website und Herr Thomas Wolf werde den Vorfall dann nicht weiter verfolgen. Frist zur Annahme des Angebotes: 15.09.2022

 

Die Lizenz, die der Angeschrieben durch die Annahme des Angebots erhalte, gelte noch 10 Tage, sodass dieser noch ausreichend Zeit zur Löschung des Bildmaterials habe. Unabhängig von der Zahlung des Vergleichsbetrags wird bis zum Ablauf der Frist die vollständige Beseitigung des Bildes von der Website gefordert, um den Verstoß abzustellen, heißt es in der E-Mail. Zum Schluss heißt es noch in der E-Mail, dass Herr Thomas Wolf hofft, dass der Angeschriebene das Entgegenkommen von ihm und den bisherigen Verzicht auf eine anwaltliche Abmahnung begrüße und er zu einer schnellen Einigung beitragen werde. Der Erhalt der E-Mail soll vom Angeschriebenen bestätigt werden.

E-Mail von: Thomas Wolf, Fotoagentur TW PHOTOMEDIA

 

Gegenstand der E-Mail: eine angeblich Urheberrechtsverletzung an einem Bild

 

Stand: 09/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 


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