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Abmahnung Lacoste durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

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Gegenstand der Lacoste Abmahnung

Mit liegt eine Abmahnung von Lacoste, vertreten durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte vom 02.09.2022 wegen Markenrechtsverletzung vor.

 

Das Markenzeichen von Lacoste ist bekanntlich ein stilisiertes Krokodil. Lacoste wurde von dem französischen Tennisspieler Rene Lacoste gegründet, der unter anderem zehn Grand-Slam-Titel bei den French Open, Wimbledon und Forest Hills gewonnen hat. Rene Lacoste verwendet ein stilisiertes Krokodil seit 1926, heißt es in der Abmahnung. Seit 1933 seien alle Produkte von Lacoste mit einem stilisierten Krokodil versehen.

 

Auf den deutschen Webseiten unter www.lacoste.de beziehungsweise www.lacoste.com/de sei zu erkennen, dass das Krokodil für sämtliche Produkte jeweils an prominenter Stelle optisch hervorgehoben verwendet werde.

 

Lacoste ist Inhaberin diverser Markenrechte am Zeichen „LACOSTE“ und dem stilisierten Krokodil, insbesondere der
Unionsmarkenregistrierung Nr. 2 979 524 „LACOSTE“, welche mit Priorität vom 17. Dezember 2002 unter anderem für „Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen“ in der internationalen Klasse 25 und für „Parfümerien“ in der internationalen Klasse 03 geschützt sei. Kopien der entsprechenden Markendatenbankauszüge sind der Abmahnung als Anlage beigefügt.

 

Lacoste hat beim Abgemahnten einen Testkauf getätigt und dabei feststellen müssen, dass dieser eine Vielzahl von Bekleidungsstücken bei eBay über sein Account anbiete und verkaufe, die – auch auf der Verpackung – mit Zeichen versehen sind, die den Originalmarken von Lacoste identisch nachempfunden sind.

 

Lacoste habe die Produkte geprüft. Dabei kam heraus, dass es sich um Fälschungen handle. Der Abgemahnte habe selbstverständlich keine Berechtigung (Nachahmungs-) Produkte anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder zu den genannten Zwecken zu besitzen und/oder zu bewerben und/oder dies durch Dritte tun zu lassen, welche Zeichen aufweisen,die (nahezu) identisch zu oben genannten Markenrechten von Lacoste sind. Der Abgemahnte verletze die exklusiven Markenrechte von Lacoste. Daher stünden Lacoste Ansprüche auf Auskunft-, Schadenersatz- und Vernichtungsansprüche zu.

 

Der Abgemahnte soll bis zum 12.09.2022 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Auskunft erteilen. Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert von 500.000 EUR geltend gemacht, mithin in Höhe von 5.328,50 EUR (es wurde eine 1,5 Geschäftsgebühr zu Grunde gelegt). Hinzu kamen noch Testkaufkosten. Zahlungsfrist: 19.09.2022

 

Abmahnung Lacoste

 

wegen Markenrechtsverletzung

 

vertreten durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte 

 

Stand: 09/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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