Am 10.02.2016 hat das Landgericht Berlin, Geschäftsnummer 97 O 12/16, eine einstweilige Verfügung erlassen, die von Herrn Florian Lehmann, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin beantragt wurde. Im Tenor heißt es, dass „im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß §§ 3, 3a UWG iVm Art. 246a §§ 4, 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, § 477 BGB, §§ 935 ff., 91 ZPO angeordnet [wird]:
… Lesen Sie hier weiter1. Der Antragsgegerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden