Ein Fehler beim Versand und schon ist es passiert: Es liegt eine Falschlieferung vor. Schlecht ist dies vor allem dann, wenn ausgerechnet diese Falschlieferung ein Testkauf war, der Mitbewerber Sie im Anschluss an die Bestellung und Auslieferung der Ware abmahnt und zur Unterlassung auffordert. Sie fühlen sich zu Unrecht abgemahnt, weil Sie auf dem Standpunkt stehen, dass Fehler immer mal passieren können?
Mit einer ähnlichen Situation hatte sich jetzt das Landgericht Mainz, AZ: 4 O 105/16, zu befassen. Hier ging … Lesen Sie hier weiter