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Abmahnung CrossFit durch Bird & Bird Rechtsanwälte – Abmahnkosten berechtigt?

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Über die Abmahnungen der CrossFit, LLC, vertreten durch die Bird & Bird Rechtsanwälte wird im Internet vielfach berichtet. Mir liegt gerade ein Abmahnung vom 22.10.2021 vor, in welcher es um die Benutzung des Zeichens „CROSSFIT“ im geschäftlichen Verkehr geht. Den Vorwurf halte ich grundsätzlich für berechtigt, jedoch habe ich Zweifel daran, ob die geforderten Abmahnkosten der Höhe nach berechtigt sind.

 

Abmahnkosten zu hoch?

In der Abmahnung vom 22.10.2021 werden Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 250.000 EUR und einer 1,5 Geschäftsgebühr verlangt, mithin 3.744,50 EUR.

 

„Normal“ wäre eine 1,3 Geschäftsgebühr. Eine 1,5 Gebühr ist meiner Einschätzung nach nicht gerechtfertigt.

 

Da es mehr als nur eine Abmahnung gibt, ist meiner Rechtsauffassung nach ausgehend von der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 6. Juni 2019, I ZR 150/18, Der Novembermann, ein Gesamtgegenstandwert zu bilden, so dass die Abgemahnten nur anteilige Kosten zu erstatten haben.

 

Meiner Einschätzung nach können nicht für jede einzelne Abmahnung volle Kosten verlangt werden. Bei zum Beispiel 10 Abmahnungen würde die Bird & Bird Rechtsanwälte 10 x 3.744,50 EUR verdienen, mithin 37.445 EUR.

 

Es ist meiner Ansicht nach definitiv ein Gesamtgegenstandswert zu bilden.

 

Beispiel: Gegenstandswert bei einer Abmahnung 250.000 EUR. Bei 10 Rechtsverletzungen und 10 Abmahnungen läge der Gesamtgegenstandswert bei 2.500.000 EUR. Die Gebühren berechnen sich wie folgt:

 

Gesamtgegenstandswert: 2.500.000,00 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG    13.180,70 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG              20,00 €
Nettobetrag                                                            13.200,70 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG         2.508,13 €
Gesamtbetrag                                                      15.708,83 €

 

Pro Abmahnung könnte nur ein Anteil von 1/10, mithin 1.570,88 EUR, geltend gemacht werden.

 

Bei 10 Abmahnungen würden die Bird & Bird Rechtsanwälte damit 21.736,17 EUR weniger Gebühren bekommen. Meiner Rechtsauffassung nach kann man bei Anwendung der BGH Rechtsprechung zu keinem anderen Ergebnis kommen.

 

Ich halte die Abmahnkosten daher der Höhe nach für nicht berechtigt.

 

Sollten auch Sie abgemahnt worden sein, dann können Sie sich gern bei mir melden. 

 

 


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