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Abmahnung Image Professionals GmbH durch Frommer Legal Rechtsanwälte

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Gegenstand der Abmahnung

Mit liegt eine Abmahnung der Image Professionals GmbH, vertreten durch die Frommer Legal Rechtsanwälte vom 28.10.2021 vor.

 

Nach Angaben der Frommer Legal Rechtsanwälte handelt es sich bei der Image Professionals GmbH um eine renommierte, international tätige Bildagentur, die ihr Repertoire weltweit vermarktet. Anlass der Beauftragung sei die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial.

 

Die Image Professionals GmbH sei für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung des streitgegenständlichen Bildmaterials geltend zu machen. Informationen zum streitgegenständlichen Bildmaterial sowie der vorstehenden Berechtigung seien in der Anlage („Anlage Bildmaterial“) beigefügt.

 

Die festgestellte Urheberrechtsverletzung

Ausweislich der in der Anlage beigefügten und mittels Pfeiles gekennzeichneten Bildschirm-Sicherung („Anlage Dokumentation“) werde auf dem dort abgebildeten Internetauftritt Bildmaterial verwendet, für das – trotz intensiver Überprüfung der Lizenzhistorie – keine hierfür erforderliche Nutzungserlaubnis (Lizenz) festgestellt werden könne, heißt es in der Abmahnung.

 

Laut Impressum sei der Angeschriebene für den Internetauftritt verantwortlich.

 

Die streitgegenständliche Bildnutzung sei in mehrfacher Hinsicht urheberrechtswidrig:

 

Das betroffene Bildmaterial erfülle die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG an Lichtbildwerke und unterliege daher dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dabei genüge zur Annahme der Werksqualität einer Fotografie bereits ein geringes gestalterisches Niveau. Es gelte der Schutz der sog. kleinen Münze.

 

Auch sei das streitgegenständliche Bildmaterial in jedem Fall nach § 72 Abs. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt.

 

Die vorliegende Einbindung des streitgegenständlichen Bildmaterials stelle eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Hierunter falle insbesondere das Speichern auf einer Homepage oder einem Speichermedium. Die Bereitstellung geschützter Werke auf Internet-Webseiten sei eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG. Dabei sei insbesondere unerheblich, ob der jeweilige Inhalt jemals abgerufen wurde oder nur für kurze Zeit verfügbar gewesen ist, so die Ausführungen der Frommer Legan Rechtsanwälte in der Abmahnung.

 

Ansprüche der Image Professionals GmbH

Aufgrund dieser Rechtsverletzungen stünden der Image Professionals GmbH Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a UrhG zu. Der Unterlassungsanspruch erlösche nicht bereits durch die Entfernung des Bildmaterials aus dem streitgegenständlichen Internetauftritt. Die für den Unterlassungsanspruch
maßgebliche Wiederholungsgefahr könne nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allein durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

 

Ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Unterlassungsvertrages ist der Abmahnung beigefügt. Die darin enthaltene Unterlassungsverpflichtung sei ausdrücklich auf die hier abgemahnte und damit auf die konkrete Rechtsverletzung beschränkt.

 

Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG

Die unlizenzierte Verwendung des streitgegenständlichen Bildmaterials stelle einen Verstoß gegen §§ 16, 19a UrhG dar. Daher stünde der Mandantschaft ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zu.

 

Nutzungszeitrum hier: ca. 15 Monate im Internetauftritt

 

Unter Zugrundelegung der von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing ermittelten, marktüblichen Honorare ergebe sich auf dieser Grundlage folgende Schadensberechnung:

 

Laufzeit: 15 Monate
Nutzung auf Homepage EUR 854,00
100% Zuschlag wegen unterlassenen Urhebervermerks EUR 854,00
Gesamtsumme EUR 1.708,00

 

Darüber hinaus werden folgende Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht:

 

Gegenstandswert: EUR 11.708,00
Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 YV RVG EUR 865,80
Post-/Telekomentgelte gem. Nr. 7002 VV RVG EUR 20,00
Gesamtsumme EUR 885,80

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 11.11.2021 gefordert.

 

Ferner soll der Abgemahnte die Kosten der Einschaltung der Frommer Legal Rechtsanwälte in Höhe von EUR 885,80 erstatten, sowie einen Schadensersatz in Höhe von EUR 1.708,00 bezahlen. Der Gesamtbetrag in Höhe von EUR 2.593,80 sei bis zum 15.11.2021 zu bezahlen.

Abmahner: Image Professionals GmbH

 

Vertreter des Abmahners: Frommer Legal Rechtsanwälte (Frommer Rechtsanwalts PartG mbB)

 

Gegenstand der Abmahnung: wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials

 

Stand: 10/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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