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IDO Verband NICHT in Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände

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Ab dem 01.12.2021 müssen rechtsfähige Verbände / Wirtschaftsverbände gemäß § 8 b UWG in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein, um Abmahnungen aussprechen zu dürfen. Die Liste eingetragener Wirtschaftsverbände wurde jetzt auf der Webseite vom Bundesamt für Justiz veröffentlicht. Genannt sind bisher:

 

  • Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.
  • Mitteldeutscher Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs und des Energiekundenschutzes e.V. (Mitteldeutsche WettbewerbsAllianz – MWA)
  • Schutzverband Deutscher Wein e.V.
  • Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.

IDO Verband steht nicht in der Liste

Somit ist für den IDO jetzt erstmal ab dem 01.12.2021 Schluss mit Abmahnungen. Ich gehe aber davon aus, dass der Verein weiter für eine Eintragung kämpfen wird. Möglicherweise haben demnächst die Verwaltungsgerichte darüber zu entscheiden.

 

Kontrolle von Unterlassungserklärungen und Unterlassungstiteln

Ich vermute, dass der IDO Verband in nächster Zeit vermehr Unterlassungserklärungen überprüfen wird, weil er im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe fordern könnte. Auch wenn neue Abmahnungen ab dem 1.12.2021 nicht mehr möglich sind, so dürfte es dem IDO trotzdem nicht langweilige werden. Auch einstweilige Verfügungen oder Urteile wird der IDO bestimmt überprüfen und gegebenenfalls Ordnungsmittelverfahren einleiten.

 

Warten wir ab, was der IDO Verband unternehmen wird. Viele Abgemahnte dürften jedoch erstmal aufatmen und erleichtert sein, dass der IDO nicht in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände auftaucht.

 

Ich halte Sie weiter informiert.

Wehren Sie sich gegen den IDO Verband

Sie wurden in der Vergangenheit auch vom IDO Verband abgemahnt und haben abmahnbezogene Kosten bezahlt? Vielleicht haben Sie sogar eine Vertragsstrafe bezahlt? Oder mussten Sie ein teures Gerichtsverfahren bezahlen? 

 

 

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