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Abmahnung Motorsport Images UK Ltd. durch Fuß & Jankord Rechtsanwälte

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Gegenstand der Abmahnung

Die Fuß & Jankord Rechtsanwälte haben am 08.03.2022 eine Abmahnung im Auftrag der Motorsport Images UK Ltd. ausgesprochen.

 

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Motorsport Images UK Ltd. eine exklusive Bildagentur für High-End-Fotografien von allen wichtigen nationalen wie internationalen Motorsportereignissen sei, wie z.B. Formel-1-Grand-Prix-Rennen. Des Weiteren besitze die Motorsport Images UK Ltd. ein umfassendes Archiv an historischen Motorsport-Fotografien, die zum Teil bis ins Jahr 1895 zurückreichen würden.

 

Bezüglich der in ihrem Stock befindlichen Fotografien würden Lizenzanfragen aus den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und der Schweiz) auch über die in Deutschland ansässige Sport Media Group GmbH in Haar für die Motorsport Images UK Ltd. bearbeitet. Für die Lizenzierung der Fotografien habe sich die Motorsport Images UK Ltd. von den Fotografen die exklusiven Nutzungsrechte einräumen lassen.

 

Durch die unerlaubte Nutzung der Fotografien entstünden der Motorsport Images UK Ltd. erhebliche Schäden. Daher sei ihr daran gelegen, entsprechende Urheberrechtsverletzungen zu ahnden.

 

Auf Grund einer Internetrecherche durch die Pixray GmbH musste die Motorsport Images UK Ltd. feststellen, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite rechtswidrig ein Foto verwende.

 

Jetzt wird eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bis Freitag, den 18. März 2022 gefordert.

 

Zudem werden binnen gleicher Frist Auskunftsansprüche geltend gemacht. 

 

Schadensersatzforderung: 1.000,00 EUR

 

Rechtsanwaltskosten in Höhe von 818,20 EUR werden verlangt

 

Gesamtbetrag: 1.818,20 EUR

Abmahner: Motorsport Images UK Ltd.

 

Vertreter des Abmahners: Fuß & Jankord Rechtsanwälte 

 

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverstoß

 

Stand: 03/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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