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E-Mail (keine Abmahnung) von Alexander Limbach wegen Bildlizenz / Fehlende Urhebernennung

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Gegenstand der E-Mail

Haben auch Sie eine E-Mail von Herrn Alexander Limbach (Style-Photography.de) mit dem Betreff „Bildlizenz / Fehlende Urhebernennung“ erhalten? Herr Limbach hat vorliegend den Betreiber einer Webseite kontaktiert, welcher ein von ihm produziertes Bild verwendet. Der Webseitenbetreiber sei aber gar kein Kunde von Herrn Limbach. Zudem fehle die Urhebernennung. Herr Alexander Limbach fordert den E-Mail Adressaten sodann dazu auf ihm bis zum 15.03.2022 mitzuteilen, wo und wann dieser das Bild erworben habe.

 

nachträgliche Lizensierung

Herr Limbach hat sodann eine nachträgliche Lizensierung angeboten.

 

Ob die geforderten Lizenzgebühren realistisch und angemessen sind, ist im konkreten Einzelfall zu beurteilen.

 

Muss auch noch mit einer Abmahnung gerechnet werden?

Oft werde ich danach gefragt, ob auch noch mit einer Abmahnung gerechnet werden muss. Würde man auf das Angebot von Herrn Limbach eingehen, dann wäre die Sache erledigt, wie er selbst mitteilt. Lehnt man das Angebot aber ab, oder reagiert gar nicht, so könnte Herr Limbach natürlich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragen. Eine Abmahnung wäre dann nicht ausgeschlossen.

E-Mail (keine Abmahnung) von Alexander Limbach (Style-Photography.de)

 

Gegenstand der E-Mail: Bildlizenz / Fehlende Urhebernennung

 

Stand: 03/2022

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


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